Insbesondere bei der Einfuhr von Geflügelfleisch aus Chile wird es Veränderungen geben. Bisher wurde das Einfuhrkontingent jährlich um 10 Prozent erhöht. Künftig wird es ein festes Einfuhrkontingent ohne jährliche Erhöhung geben. Die EU gewährt Chile ein zusätzliches Einfuhrkontingent von 9.000 Tonnen Geflügelfleisch, das nach drei Jahren um weitere 9.000 Tonnen erhöht wird. Außerdem werden 2.000 Tonnen Rindfleisch und 9.000 Tonnen Schweinefleisch in die EU importiert.
Für die EU-Länder wird der Milchexport auf den chilenischen Markt weiter geöffnet, insbesondere für Käse und andere Produkte. Die Chilenen versprechen, die geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU anzuerkennen und die Einfuhr zahlreicher Lebensmittel wie Süßwaren oder Marmelade zu erleichtern. Chile verpflichtet sich zudem, die veterinärrechtlichen Normen der EU einzuhalten und auf bestimmte Wachstumshormone in der Viehzucht zu verzichten.
Die neuen Handelsvereinbarungen müssen noch von den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament genehmigt werden. Die Europäische Kommission erwartet weniger Widerstand als beim früheren Mercosur-Abkommen mit vier anderen südamerikanischen Ländern, unter anderem weil der Rindfleischeinfuhr im Abkommen mit Chile nur eine untergeordnete Rolle zukommt.
Die EU und Chile schlossen im Jahr 2002 ein Assoziierungsabkommen, das im Februar 2003 in Kraft trat. Der Warenhandel zwischen der EU und Chile ist in den vergangenen zwanzig Jahren um 163 % gewachsen. Die Warenausfuhr der EU nach Chile stieg im selben Zeitraum um 284 %.

