Bevor nicht-EU-Arbeitnehmer in Europa tätig werden dürfen, muss klar sein, wer der Arbeitgeber ist, auch wenn es sich um eine Zeitarbeitsfirma handelt oder sie über einen Subunternehmer beschäftigt werden. Auch Gehalt und Arbeitszeitplan müssen klar definiert sein. Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der 27 EU-Staaten haben in Brüssel eine Einigung dazu erzielt.
Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern geht es künftig nicht mehr nur um eine Genehmigung für einen einzigen Auftrag in einem EU-Land. Nach Beendigung eines kurzfristigen Jobs dürfen sie während der noch verbleibenden Gültigkeitsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis auch andere (saisonale) Arbeiten ausüben, jedoch müssen zuvor die Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Unterkunftsgeber neu geregelt werden.
Außerdem dürfen sie von diesem EU-Land aus eine temporäre Erlaubnis für Saisonarbeit in einem anderen EU-Land beantragen, sofern dies innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis liegt. Es handelt sich dabei häufig um saisonale Tätigkeiten in der Land- und Gartenwirtschaft, im Transport und Verkehr sowie in der Fleischverarbeitung.
Nach Angaben der niederländischen Europaabgeordneten Agnes Jongerius (PvdA), die an den Verhandlungen über die neue Regelung beteiligt war, werden Arbeitskräfte aus dem Ausland noch zu oft unter falschen Vorspiegelungen nach Niederlande geholt. „Arbeitsmigranten aus Drittländern müssen ausdrücklich die gleichen Rechte erhalten wie Arbeitnehmer aus der EU.“ Jongerius hat die Gesetzesänderung daher genutzt, um die Position der Arbeitnehmer aus Ländern außerhalb der EU zu stärken.
Darüber hinaus wird jetzt auch festgelegt, dass Arbeitsmigranten nicht verpflichtet sind, in Unterkünften zu wohnen, die vom Arbeitgeber gestellt werden. „In den Niederlanden kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber bis zu einem Viertel des Mindestlohns einer Arbeitsmigrantin oder eines Arbeitsmigranten für die Unterkunft einbehalten – oft im Austausch für erbärmliche Wohnbedingungen.“
Mitgliedstaaten müssen außerdem stärker kontrollieren, ob die Gleichberechtigung eingehalten wird, unter anderem durch Inspektionen. „Es gibt eine Reihe von Branchen in den Niederlanden, die für niedrige Löhne und ein hohes Risiko von Missständen bekannt sind. Denken Sie an die Transportbranche, die Fleischindustrie oder die Logistikbranche.“

