Die niederländische Stiftung, die sich für Schadenersatz für Volkswagen-Besitzer aufgrund des Dieselskandals einsetzt, erweitert ihren Tätigkeitsbereich auf ganz Europa. Die Diesel Emissions Justice Foundation (DEJF) kündigte auf einer Pressekonferenz in Brüssel eine europaweite Massenklage an, um den Wertverlust durch Volkswagen kompensieren zu lassen.
In Niederlande haben sich bisher etwa zehntausend betroffene VW-Dieselfahrer für eine gemeinsame Klage angemeldet. Ab Dienstag können sich auch Belgier registrieren, und bald folgen Frankreich und Spanien.
Die DEJF richtet sich nicht nur an Autobesitzer, sondern auch an Leasinggesellschaften und Unternehmen. Die Stiftung sammelt alle Ansprüche und ist bereit, in jedem EU-Land Rechtsstreitigkeiten anzustrengen. Dazu werden Experten und Anwälte hinzugezogen.
In Europa sind 8,5 Millionen „Manipulationsdiesel“ von den Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Porsche unterwegs, von denen 2015 bekannt wurde, dass die Stickstoffemissionen aufgrund der „Manipulationssoftware“ viel höher waren als angegeben. Der Wert von gebrauchten Dieselfahrzeugen ist inzwischen deutlich gefallen, unter anderem weil Reparaturen oft nicht effektiv sein sollen.
Kern der Klage ist, dass die Dieselautos beim Eintausch oder Verkauf deutlich weniger wert sind, seit bekannt wurde, dass sie wesentlich mehr Luftverschmutzung verursachen. In den USA und Australien wurden bereits Entschädigungen ausgezahlt. Für Europa findet die Klage-Stiftung bei der „arroganten“ Volkswagen-Gruppe bislang wenig Gehör.
Dem Anwalt zufolge sind sich viele Autobesitzer bisher nicht bewusst, welchen enormen Schaden sie mit ihren veralteten Dieselfahrzeugen erleiden.
Die Stiftung setzt auf eine Einigung mit Volkswagen nach dem niederländischen Gesetz zur kollektiven Abwicklung von Massenschäden (WCAM), das Entschädigungsmöglichkeiten in ganz Europa bietet, sofern das Gerichtshof in Amsterdam zustimmt.
Die Stiftung arbeitet auf „no cure no pay“-Basis und verlangt im Erfolgsfall etwa ein Drittel des ausgezahlten Entschädigungsbetrags.

