Frankreich betrachtet Prostatakrebs, der durch Pestizidexposition in der Landwirtschaft verursacht wird, künftig als Berufskrankheit. Landwirte müssen nicht länger selbst den Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Chemikalienexposition nachweisen. Bereits vor zehn Jahren erkannte Frankreich die Parkinson-Krankheit als Berufskrankheit in der Landwirtschaft an.
Voraussetzung ist, dass Landarbeiter mindestens zehn Jahre dem Pflanzenschutzmittel ausgesetzt waren und der Krebs spätestens vierzig Jahre nach dem Kontakt entstanden ist. Der französische Gesetzgeber führt das erhöhte Krankheitsrisiko nicht auf einen bestimmten Wirkstoff zurück, sondern allgemein auf wiederholte Exposition gegenüber Pflanzenschutzmitteln. Unter Exposition versteht man beispielsweise den direkten Kontakt mit den Mitteln, das Einatmen derselben oder den Kontakt mit behandelten Pflanzen.
Der französische Agrarminister Julien Denormandie hatte die Anerkennung von Prostatakrebs bereits Ende Oktober im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft zugesagt. Betroffene können nun eine Krankheitsrente bei ihrer Sozialversicherung beantragen. Das Dekret betrifft alle Landarbeiter, ist aber besonders wichtig für die Bewohner der französischen Antilleninseln Guadeloupe und Martinique.

