Deutschland, Italien, Spanien, Portugal und Österreich haben sich gemeinsam mit einem klaren Appell an die Europäische Kommission gewandt. Sie fordern eine europäische Maßnahme, die gezielt die außergewöhnlich hohen Gewinne im Energiesektor adressiert.
Der amerikanisch-israelische Krieg gegen den Iran hat zu Spannungen auf den Energiemärkten und einem starken Anstieg der Öl- und Gaspreise geführt. Diese Preissteigerungen schlagen sich direkt in den Kosten für Haushalte und Unternehmen innerhalb der Europäischen Union nieder.
Gemeinsam; nicht einzeln
Den fünf Ländern zufolge ist es notwendig, dass die Europäische Union hier geschlossen reagiert und nicht jedes EU-Land separat für sich handelt. Sie sind der Ansicht, dass individuelle nationale Maßnahmen nicht ausreichen, um die Auswirkungen der Krise abzufedern.
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Ein gemeinsamer Ansatz soll sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten mit den Folgen der Preissteigerungen auf gleiche Weise umgehen.
Übergewinne
Die vorgeschlagene Steuer auf Übergewinne zielt auf die zusätzlichen Gewinne ab, die Energieunternehmen infolge der aktuellen Marktlage erzielen. Die Länder vertreten die Auffassung, dass Unternehmen, die von der Krise profitieren, auch einen Beitrag zur Bewältigung ihrer Folgen leisten sollten.
Der Vorschlag greift auf frühere europäische Maßnahmen zurück. Im Jahr 2022 führte die Europäische Union bereits eine vorübergehende Abgabe auf Übergewinne von Energieunternehmen ein, als Reaktion auf die damals stark gestiegenen Energiepreise nach der russischen Invasion in die Ukraine. Den fünf Ländern zufolge kann ein vergleichbarer Ansatz erneut umgesetzt werden.
Erster Schritt
Mit ihrem Aufruf möchten die Länder auch betonen, dass die Europäische Union in Krisenzeiten in der Lage sein muss, schnell und geschlossen zu handeln. Eine gemeinsame Steuermaßnahme soll nicht nur finanzielle Entlastung bringen, sondern auch zeigen, dass die EU-Länder zusammenarbeiten.
Die Europäische Kommission muss nun beurteilen, ob und wie eine solche Maßnahme ausgearbeitet werden kann. Damit liegt der erste Schritt bei Brüssel, bevor sich die Mitgliedstaaten zu einem konkreten Vorschlag äußern können.

