Die Vertragsstaaten haben jedoch einen wichtigen Schritt zu mehr Flexibilität beim Wolfsmanagement unternommen. Die Länder haben einer Änderung des Schutzstatus des Wolfs zugestimmt. Die Herabstufung bedeutet, dass lokale Behörden mehr Möglichkeiten bekommen, problematische Wölfe zu bekämpfen.
Die europäische Habitat-Richtlinie, die auf diesem Vertrag basiert, muss nun noch geändert werden. Dies erfolgt im regulären Verfahren, bei dem die EU-Staaten und das Europäische Parlament die endgültige Entscheidung treffen. In der Praxis bedeutet das, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die EU-Länder die Änderung spüren werden.
Vor einem Jahr legte die (vorherige) Europäische Kommission einen Vorschlag vor, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Die Kommission basierte ihren Vorschlag auf einer Analyse der Wolfssituation in der Europäischen Union. Diese zeigte, dass es mittlerweile mehr als 20.000 Wölfe in 23 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gibt.
Nachdem die Herabstufung angenommen wurde, tritt die Vertragsänderung am 7. März 2025 in Kraft. Erst dann kann die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der EU-Habitatrichtlinie vorlegen. In diesem europäischen Gesetz ist festgelegt, in welchem Maße eine Tierart geschützt ist und es muss angepasst werden, um den Wolf auf ein niedrigeres Schutzniveau herabzustufen.
Nach Zustimmung dieser Gesetzesänderung durch das Europäische Parlament und die zuständigen europäischen Minister ist der europäische Teil des Verfahrens abgeschlossen. Es ist noch unklar, ob im Europäischen Ministerrat für die Änderung der Habitat-Richtlinie eine einfache oder eine (weite) qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Danach liegt es an Den Haag, den reduzierten Schutzstatus des Wolfs in den niederländischen Gesetzen zu ändern.

