Die Europäische Kommission wollte ursprünglich nahezu die gesamte Tierhaltung einbeziehen, während die Landwirtschaftskommission des Europäischen Parlaments die Viehzucht vollständig ausschließen wollte. Im nun erzielten Trilog-Abkommen haben die Verhandler die Schwellenwerte für die Tierhaltung deutlich erhöht.
Die Regeln gelten für landwirtschaftliche Betriebe ab 350 Großvieheinheiten für Schweine, 280 für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 für Mischbetriebe. Extensive Höfe und Kleintierhaltung für den Haushaltsbedarf bleiben vorerst ausgeschlossen.
Die neuen Regeln werden schrittweise eingeführt, erst ab 2030. Bis 2026 soll die (neue) Europäische Kommission bewerten, wie Luft- und Grundwasserverschmutzung durch Tierhaltung und landwirtschaftliche Produktion am besten bekämpft werden können, insbesondere im Hinblick auf die Rinderhaltung.
Die neuen Regelungen sehen außerdem vor, dass umweltbelastende Betriebe in einem öffentlichen Register dokumentieren, welche Rohstoffe sie verarbeiten und welche Abfälle und Verschmutzungen sie durch ihre Tätigkeit in die Umwelt einbringen. Anwohner können dagegen Schadensersatzansprüche geltend machen. Das muss jedes EU-Land in nationales Recht umsetzen. Auch die Bußgelder sollen in vielen Mitgliedstaaten deutlich erhöht werden.
Politiker in Brüssel haben in den vergangenen Jahren wiederholt versucht, die Verschmutzung durch die Landwirtschaft zu bekämpfen. Mit den Umwelt- und Klimagesetzen des Green Deal und der neuen Landwirtschaftspolitik wurde ein bedeutender Anfang gemacht, doch zuletzt gerät dieser grünere Kurs unter Druck.
Der Agrarsektor ist der drittgrößte Treibhausgasemittent in der EU, kann aber zur größten Verschmutzungsquelle werden, da andere Industrien schneller „sauberer“ werden.
Dem Europäischen Umweltagentur zufolge ist der Ausstoß durch die Landwirtschaft zwischen 2005 und 2021 nur um 3 Prozent gesunken. Zum Vergleich: Der Verkehr verzeichnete einen Rückgang von 7,6 Prozent, und die Emissionen aus Wohnungen und Gebäuden sanken um 31 Prozent.

