Im vergangenen Jahr wurden in 36 europäischen Ländern etwa 5300 Fälle des Vogelgrippe-Virus HPAI bei Haus- und Wildvögeln registriert. Dies ist das bisher höchste Niveau, das in einer epidemischen Saison gemeldet wurde, so das Europäische Lebensmittel-Sicherheitsamt EFSA.
Das Fortbestehen von HPAI (H5) bei Wildvögeln lässt vermuten, dass das Virus in den Wildvogelpopulationen Europas endemisch geworden ist.
Insgesamt führten 2398 Ausbrüche bei Geflügel zur Tötung von 46 Millionen Vögeln auf betroffenen Betrieben. Mehr als die Hälfte der Geflügelausbrüche in Europa war auf eine Sekundärverbreitung von infiziertem Geflügel auf andere Geflügelbetriebe zurückzuführen. Zudem wurden 168 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln und 2733 HPAI-Fälle bei Wildvögeln festgestellt.
In Niederlande wurde letzte Woche ein neuer Fall von Vogelgrippe festgestellt. Es gelten weiterhin landesweite Maßnahmen wie ein Besuchsverbot für Vogelunterkünfte, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist. Zu den Risikovögeln zählen gehaltene Hühnervögel (wie Hühner), Wasservögel und Laufvögel.
In einigen Regionen besteht außerdem noch eine Aufstallungs- und Abschirmpflicht. Die Aufstallungspflicht gilt für kommerziell gehaltene Vögel. Für nicht-kommerziell gehaltene Risikovögel, beispielsweise in Zoos und Streichelzoos, sowie für kommerziell gehaltene Fasane, Ziergeflügel und Laufvögel gilt eine Abschirmpflicht.

