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Klimaklage in Frankreich gegen eingeschränkten Gebrauch von Neonicotinoiden

Iede de VriesIede de Vries

Französische Naturschützer ergreifen rechtliche Schritte gegen die vorübergehende Zulassung des verbotenen Neonicotinoids Imidacloprid zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut. Die Naturschutzorganisation möchte zudem, dass Hersteller, Importeure und Händler für die durch sie verursachten ökologischen Schäden zur Verantwortung gezogen werden.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte im vergangenen Monat das Verbot der Verwendung bestimmter Neonicotinoid-Arten. Die EU-Staaten behalten jedoch das Recht, Pflanzenschutzmittel selbst zu verbieten oder zuzulassen, sofern sie dabei die EU-Verfahren einhalten.

Kürzlich haben mehrere Regierungen, darunter Frankreich, vorübergehende Ausnahmeregelungen für den Gebrauch von Neonicotinoiden erteilt. Laut dem französischen Vogelschutz schädigt die Substanz die Vogelpopulationen direkt, da Vögel das behandelte Rübensaatgut fressen, und indirekt durch den Rückgang der Insektenvielfalt.

Französische Vogelliebhaber setzen große Hoffnung in ein Gerichtsurteil zur Umweltverantwortung der Chemiekonzernhersteller, nach jüngsten Entscheidungen deutscher, niederländischer und europäischer Gerichte über die Verursachung von Umwelt- und Klimaschäden.

Imidacloprid war in den vergangenen dreißig Jahren das meistverkaufte Neonicotinoid in Frankreich. Studien machen das Mittel für den Rückgang der Vogelpopulationen in der Agrarlandschaft verantwortlich. Jüngste Untersuchungen sollen dies unter anderem in den USA, Niederlande und Frankreich belegen.

Die zweite in Frankreich für Zuckerrübensaatgut zugelassene wirksame Neonicotinoid-Substanz, Thiamethoxam, sorgte kürzlich erneut für Schlagzeilen. In der Stadt Rouen wurde eine blaue Verschmutzung im Fluss Seine festgestellt. Nach Angaben der Stadtverwaltung handelte es sich um ein Pflanzenschutzmittel mit Thiamethoxam, das aus einem Leck in Lagertanks eines Transportunternehmens stammte.

Die örtlichen Behörden werden Anzeige erstatten und forderten Aufklärung. Es wurde bereits ein gerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zahlreiche Proben wurden entnommen, aus denen keine Gefahr für im Wasser lebende Organismen abgeleitet werden konnte.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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