Vierzehn EU-Länder, darunter Niederlande, einigen sich auf einen neuen Kompromiss für die zukünftigen Umweltförderungen in der europäischen Landwirtschaft. Sie ziehen ihren zuvor kritisierten Vorschlag für eine zweijährige Testphase der Öko-Schemata zurück. Außerdem bleibt das Geld von 25 Prozent der GAP-Fördermittel für Green Deal-Ziele zweckgebunden.
Die Minister hoffen, einen Durchbruch in den festgefahrenen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zu erzielen. Diese waren Anfang dieses Monats ins Stocken geraten, als die deutsche Ministerin Julia Klöckner – nach bereits erfolgtem zweijährigem Aufschub – ab 2023 nochmals eine zweijährige Testphase einführen wollte.
Bei einem informellen Ministertreffen am vergangenen Dienstag präsentierten die Minister aus Deutschland und Österreich nun einen neuen ‚Schlüssel zur Aufteilung‘. Darin werden erstmals konkrete Beträge genannt (72 Milliarden für die Öko-Schemata), gelten die 25% ‚ab dem ersten Jahr‘, und freiwerdende Umweltfördergelder werden nicht in normale Agrarsubventionen zurückgeführt.
Dieser Vorschlag erhielt die Unterstützung von Rumänien, Lettland, Ungarn, Tschechien, den Niederlanden, Griechenland, Bulgarien, Luxemburg, Schweden, Belgien, Polen und Irland. „Das bedeutet, dass 14 EU-Länder unsere Forderung ausdrücklich unterstützen“, sagte die österreichische Ministerin Köstinger zufrieden.
Beim informellen Ministertreffen war auch eine Delegation von COPA-COGECA sowie der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments, der deutsche Christdemokrat Norbert Lins, anwesend. Er stellte fest, dass die Minister nun kompromissbereiter seien.
Doch noch sind nicht alle strittigen Fragen gelöst. Das Europäische Parlament möchte 7 % der Ackerfläche für Naturschutz reservieren. Dies geht den EU-Mitgliedstaaten zu weit. Sie wollen nur 4 % der Ackerfläche für Artenschutz reservieren. Außerdem möchte das Parlament bereits jetzt eine Reduzierung von Agrarchemikalien verbindlich festschreiben. Die Minister wollen zunächst eine Wirksamkeitsbewertung davon abwarten.

