In 25 Regionen gilt zudem bis auf Weiteres eine allgemeine Stallpflicht für Ställe mit mehr als 50 Tieren. Bauernhöfe mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht befreit, vorausgesetzt, Enten und Gänse werden getrennt gehalten und ihre Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt.
Das österreichische Geflügel darf nur im Stall oder in einem Schutzraum gefüttert werden. Wasser aus Behältern, auf die Wildvögel Zugang haben, darf nicht verwendet werden. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
Außerdem werden alle Geflügelhalter gebeten, besondere Aufmerksamkeit auf ihre Biologische Sicherheit zu legen, wie Stallkleidung, Handhygiene und Maßnahmen zur Bekämpfung von Nagetieren in den Ställen.
Es gilt eine Meldepflicht für tot aufgefundene Wasservögel. Tierärzte müssen dafür sorgen, dass tote Tiere geborgen und untersucht werden. Passanten dürfen die Tiere nicht berühren und nicht am Fundort zurücklassen.
In Europa werden jedes Frühjahr und jeden Herbst vermehrt Ausbrüche der Vogelgrippe beobachtet. Das Virus kann leicht auf domestiziertes Geflügel durch infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen übertragen werden. Es ist hoch ansteckend. Bei Geflügel ist die Krankheit meist tödlich.
Bisher wurden in Europa keine Fälle von Vogelgrippe bei Menschen festgestellt. In seltenen Fällen kann enger Kontakt mit infizierten Vögeln (z. B. Mitarbeitende in Geflügelfarmen) zur Übertragung von Vögeln auf Menschen führen. Die Infektion führt zu grippeähnlichen Symptomen. Experten zufolge kann eine Übertragung auf Menschen über Lebensmittel jedoch ausgeschlossen werden.
Durch den Vogelzug treffen in diesen Wochen mehr Wasservögel in den Niederlanden ein. Es gibt jedoch keine Meldungen über eine erhöhte Sterblichkeit unter Wildvögeln in Ländern nördlich der Niederlande. In anderen Teilen Europas werden seit Anfang September dieses Jahres relativ viele Ausbrüche gemeldet, vor allem in Ungarn und Polen. Auch in Frankreich und Italien gab es Ausbrüche.

