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Osloer Gericht hebt Millionenstrafe im Zusammenhang mit ETS-Emissionen von Norwegian Air zurück

Iede de VriesIede de Vries
Ein Gericht in Oslo hat entschieden, dass die norwegische Regierung während der Corona-Zeit der norwegischen Billig-Chartergesellschaft Norwegian Air zu Unrecht eine Millionenstrafe auferlegt hat. Nach Ansicht der norwegischen Regierung musste Norwegian im Jahr 2000 Emissionsrechte für mehrere Millionen Euro unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) für ihre Luftverschmutzung erwerben.
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Während der COVID-Pandemie kam der internationale Flugverkehr nahezu zum Erliegen und die Fluggesellschaften hatten kaum Einnahmen. Viele Gesellschaften meldeten Insolvenz an oder mussten verkleinern. Norwegian Air durchlief eine Sanierung und rechtliche Umstrukturierung, wodurch das Unternehmen nicht mehr in der Lage war, Verpflichtungen nachzukommen, wie dem Kauf und der Übertragung von EU ETS-Emissionsrechten. 

Im Januar 2021 begannen Norwegian und ihre Tochtergesellschaften damit, ihre Flotte zu verkleinern, indem sie verschiedene Flugzeuge, darunter Boeing 787 Langstreckenjets, an ihre jeweiligen Vermieter zurückgaben. Am 14. Januar 2021 kündigte Norwegian das Ende aller Langstreckenflüge an, um sich auf ein kleineres europäisches Streckennetz zu konzentrieren.

Norwegian bestritt die Verpflichtung, Emissionsrechte zu kaufen, und bot der norwegischen Regierung eine Aktientransaktion im Wert des entschuldigten ETS-Betrags an. Die norwegische Regierung akzeptierte diese Form der Begleichung nicht und verhängte eine Strafe von rund 35 Millionen Euro. 

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Das Gericht in Oslo entschied letzte Woche zugunsten von Norwegian und stellte fest, dass das Angebot einer Dividende tatsächlich den EU ETS-Verpflichtungen entsprach und dass die verhängte Strafe rechtswidrig war. Dadurch hat Norwegian Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der Strafe inklusive Zinsen sowie eine Entschädigung für alle entstandenen Rechtskosten.

Das Urteil des Osloer Bezirksgerichts ist noch nicht endgültig. Das norwegische Klima- und Umweltministerium kann noch Berufung einlegen. Das endgültige Ergebnis könnte auch Auswirkungen auf andere Unternehmen in ähnlichen Situationen innerhalb der EU und darüber hinaus haben.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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