Österreichische Schweinehalter dürfen die Umstellung ihrer Ställe nicht wie bisher beschlossen auf das Jahr 2040 verschieben. Das Verfassungsgericht hat den Kompromiss der Koalitionsregierung aufgehoben.
Das Gericht hält die Übergangsfrist von 17 Jahren für das Spaltenbodenverbot für zu lang und nicht sachlich zu rechtfertigen.
Einen neuen Termin hat das Verfassungsgericht nicht festgelegt; Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) setzt nun eine Frist bis Juli 2030, mit einer Übergangsphase ab Juli 2025.
Darüber hinaus soll in der österreichischen Gastronomie eine Herkunftskennzeichnung eingeführt werden, damit Verbraucher sich bewusst für österreichisches Fleisch entscheiden können, so die österreichische Koalition aus ÖVP und Grünen. Rauch forderte eine schnelle Einigung.
In Österreich gibt es 20.000 Schweinehaltungsbetriebe, zwei Drittel davon sind mittlerweile betroffene Mastschweinebetriebe. Dagegen führen die österreichischen Agrarorganisationen den Krieg.
Die Entscheidung des Gerichts hat zu geteilten Reaktionen geführt. Tierschützer begrüßen die Verkürzung der Übergangsfrist. Sie bestehen auf einer raschen Änderung der Gesetzgebung. Sie plädieren außerdem für höhere Subventionen, um Schweinehaltern eine schnelle Umstellung auf tierfreundlichere Haltungssysteme zu ermöglichen.
Auch in der österreichischen Politik sind die Reaktionen gespalten. Während die Grünen das Urteil des Gerichts als Sieg für den Tierschutz sehen, betonen Vertreter anderer Parteien, etwa der SPÖ, die Notwendigkeit eines ausgewogenen Vorgehens.
Auch Schweinehalter und das Landwirtschaftsministerium äußern Bedenken. Sie betonen, dass ein solch abrupter Wandel schwerwiegende Folgen für die Branche haben könnte. Der Verband Österreichischer Schweinehalter (VÖS) bezweifelt die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf die österreichische Fleischproduktion.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, dass die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln, der Tierschutz und das Überleben der landwirtschaftlichen Betriebe gewährleistet sein müssen: „Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und von Importen aus dem Ausland abhängig werden.“