Das Gericht hält die Übergangsfrist von 17 Jahren für das Verbot von Spaltenböden für zu lang und nicht objektiv gerechtfertigt.
Das Verfassungsgericht hat kein neues Datum festgelegt; Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) setzt nun die Frist auf Juli 2030 mit einer Übergangsphase ab Juli 2025.
Außerdem soll in der österreichischen Gastronomie eine Herkunftskennzeichnung eingeführt werden, damit Verbraucher bewusst österreichisches Fleisch wählen können, so die österreichische Koalition aus der konservativen ÖVP und den Grünen. Rauch drängte darauf, schnell eine Einigung zu erzielen.
In Österreich gibt es 20.000 Schweinehalterbetriebe, davon zwei Drittel Mastbetriebe, die nun betroffen sind. Dagegen formiert sich Widerstand seitens der österreichischen Agrarverbände.
Der Beschluss des Gerichts hat geteilte Reaktionen ausgelöst. Tierschützer begrüßen die Verkürzung der Übergangszeit. Sie drängen auf eine zügige Anpassung der Gesetzgebung. Außerdem fordern sie höhere Zuschüsse, damit Schweinehalter schnell auf tierfreundlichere Haltungssysteme umstellen können.
Die Reaktionen innerhalb der österreichischen Politik sind ebenfalls gespalten. Während die Grünen das Urteil des Gerichts als Erfolg für den Tierschutz sehen, betonen Vertreter anderer Parteien wie der SPÖ die Notwendigkeit eines ausgewogenen Vorgehens.
Auch Schweinehalter und das Landwirtschaftsministerium äußern ihre Besorgnis. Sie betonen, dass eine so abrupte Änderung schwerwiegende Folgen für den Sektor haben könne. Der Verband Österreichischer Schweinehalter (VÖS) bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzbar sind, und warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf die österreichische Fleischproduktion.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, dass die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln, das Tierwohl und der Fortbestand der Höfe gewährleistet sein müssen: „Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und von Importen aus dem Ausland abhängig werden.“

