Europäische Gewerkschaften fordern, dass die Rechte saisonaler Arbeitskräfte in Landwirtschaft und Gartenbau gesetzlich im neuen europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verankert werden.
In einem offenen Brief wird dazu aufgerufen, die „sozialen Rechte“ von Leiharbeitern in den aktuellen Trilog-Verhandlungen zum neuen EU-Agrarrecht festzuschreiben.
Der offene Brief wurde von einer breiten Allianz von mehr als 300 internationalen und nationalen Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisationen und Solidaritätsgruppen unterzeichnet, darunter auch CNV, FNV, Greenpeace und Amnesty International aus den Niederlanden.
In dem Aufruf wird unter anderem auf den Beginn der Corona-Pandemie Anfang letzten Jahres verwiesen, als Reiseverbote für große Gruppen ausländischer Leiharbeitskräfte verhängt wurden. Sie durften nirgendwohin reisen, während die Landwirtschaft in vielen EU-Ländern dringend temporäres Personal benötigte.
Das Plädoyer für die Aufnahme „sozialer Rechte“ in die GAP droht, ein neues Hindernis für die ohnehin schwierigen Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und den 27 Landwirtschaftsministern zu werden.
Viele Regierungen äußern Bedenken und weisen auf die sehr großen Unterschiede bei Bezahlung und Behandlung von (meist ausländischen) Leiharbeitskräften hin. Und zwar nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch zwischen verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Die Gewerkschaften hingegen nennen genau diese großen Unterschiede ein Argument dafür, auf EU-Ebene etwas zu regeln. Das Europäische Parlament hat kürzlich eine Regelung für einen gesetzlichen Mindestlohn verabschiedet. EU-Länder dagegen argumentieren, dass Arbeitsbedingungen, Tarifverträge und Gehälter nationale Angelegenheiten sind, die nicht den EU-Kompetenzen unterliegen.
Das Europäische Parlament hat die Aufnahme von „sozialer Konditionalität“ in die GAP nachdrücklich unterstützt. Die Bedingungen sollen sich auf Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit sowie Wohnverhältnisse für mobile und migrantische Arbeiter beziehen.
In dem am 17. Februar veröffentlichten offenen Brief wird vorgeschlagen, die direkten GAP-Zahlungen (in der ersten Säule) an die Einhaltung von Arbeitsbedingungen zu knüpfen. Obwohl GAP-Subventionen aktuell bereits von Kriterien wie Umweltstandards, öffentlicher Gesundheit und Tierschutz abhängen, spielen gewerkschaftliche Rechte und „soziale Rechte“ bislang keine Rolle bei der Auszahlung von Landwirtschaftssubventionen.
Die Arbeitsbedingungen im europäischen Agrarsektor gehören laut Unterzeichnern zu den „herausforderndsten und prekärsten“ der EU-Wirtschaft. Sie weisen zudem auf weit verbreiteten Arbeitsmissbrauch und Ausbeutung hin.
Mindestens zehn Millionen Menschen sind in der europäischen Landwirtschaft tätig, hauptsächlich als Saisonarbeiter, Tagelöhner oder in anderen unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, wobei ganze 61,2 % der Landwirtschaftsarbeitskräfte „informelle Arbeit“ leisten.

