Am Montag stehen die Einfuhrbestimmungen für ukrainische Produkte erneut auf der Tagesordnung der europäischen Agrarminister bei ihrem monatlichen Treffen, diesmal in Luxemburg.
In diesem Jahr haben die Verhandlungen über einen möglichen Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union begonnen. In diesem Fall müsste die Ukraine Beschränkungen für den eigenen Agrarsektor auferlegen, um der EU beitreten zu können, schrieb die europäische Nachrichtenseite Politico vergangene Woche. Importzölle für ukrainische Agrarprodukte sind laut dem Wochenmagazin notwendig, um die „Ungleichheit“ in der Handelsbilanz zwischen der Ukraine und der EU zu korrigieren.
Polen ist derzeit eines der großen landwirtschaftlichen Produktionsländer in der EU, aber die Anbaufläche des Nachbarlandes Ukraine ist um ein Vielfaches größer, der Boden dort ist viel fruchtbarer, und die Löhne sind niedriger. Es wird erwartet, dass bei einem Beitritt der Ukraine auch andere Vereinbarungen über die aktuelle Verteilung der EU-Agrarsubventionen getroffen werden müssen.
Der polnische Minister Siekierski sprach letzte Woche in Warschau auf einem Kongress anlässlich des 20-jährigen polnischen EU-Mitgliedsstatus. Es ist nun zwanzig Jahre her, dass zehn Länder Ost- und Mittelosteuropas – nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Zerfall der damaligen Sowjetunion – der EU beigetreten sind.
Siekierski verwies auf die Fortschritte, die diese EU-Mitgliedschaft seitdem für den polnischen Agrarsektor und das polnische Land gebracht habe. Seiner Ansicht nach muss der Beitritt der Agrargroßmacht Ukraine für Polen nicht nur eine Bedrohung sein, sondern biete auch Chancen. Minister Siekierski hob die bedeutende Rolle der polnischen Lebensmittel verarbeitenden Industrie hervor. Zuvor hatte sich der deutsche BMEL-Minister Cem Özdemir bei einem Arbeitsbesuch in Polen in ähnlichen Worten geäußert.
Der polnische Minister sagt, es lohne sich, das Rohstoffpotenzial der Ukraine optimal zu nutzen und gemeinsame polnisch-ukrainische Unternehmen zu gründen, die von den Regierungen beider Länder garantiert werden, zur Entwicklung eines gemeinsamen Exports.

