In dem östlichen Bundesland Brandenburg wurde nicht nur ein vorübergehendes Transportverbot für Vieh verhängt, sondern auch in Mitteldeutschland strengere Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung der H5N1-Variante der Vogelgrippe eingeführt.
Darüber hinaus befürchtet man im Süden Deutschlands ein mögliches "Überspringen" der Rinder-Tuberkulose aus der österreichischen Provinz Vorarlberg, knapp 100 Kilometer südwestlich von München. Österreich hat mehreren Dutzend Viehbetrieben Auflagen zur Räumung von mehr Vieh erteilt. Im Grenzgebiet tritt Rinder-TBC bereits seit über einem Monat auf.
In Stichproben wurden erneut Infektionen festgestellt, obwohl seit über einem Monat ein Transportverbot besteht. In der Region Bregenzerwald in Vorarlberg wurde ein großer Landwirtschaftsbetrieb mit mehr als 100 Rindern geschlossen. Der Verdacht entstand nach Auffälligkeiten, die bei einer Schlachtung in Deutschland entdeckt wurden.
Die Behörden haben inzwischen etwa 60 weitere Betriebe identifiziert, die Kontakt mit dem infizierten Betrieb hatten, was bedeutet, dass insgesamt mehr als 600 Rinder möglicherweise gefährdet sind. Um die Lage unter Kontrolle zu bringen, haben die Veterinärbehörden in Absprache mit dem Gesundheitsministerium weitere Räumungen beschlossen.
Zum Schutz vor der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche hat das Bundesland Berlin inzwischen festgelegt, dass während der internationalen Landwirtschaftsausstellung Grüne Woche, die nächste Woche in Berlin stattfindet, keine klauentragenden Tiere ausgestellt werden dürfen. In Deutschland ist die Bekämpfung von Tierseuchen Aufgabe der einzelnen Bundesländer.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat am Montag ein Treffen mit Vertretern der Agrarbranche einberufen, um den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche zu besprechen. Das zentrale Krisenteam für Tierseuchen wird am Dienstag erneut einberufen. Dieses Krisenteam war bereits letzte Woche wegen eines neuen Falls von Vogelgrippe im Bundesland Hessen zusammengekommen.
Das Ministerium empfiehlt die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Kontakte zwischen Haustauben und Wildvögeln müssen um jeden Preis vermieden werden. Vor allem dürfen Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen haben, die mit Hausschlaggeflügel in Berührung kommen. Geflügel darf auch kein Wasser aus Gräben, Teichen und Pfützen trinken, aus denen ebenfalls Wildvögel trinken.
Geflügel- oder Vogelausstellungen dürfen nur unter Beachtung strenger Sicherheitsvorkehrungen in Verbindung mit einer regionalen Risikobewertung stattfinden. Das Zusammenbringen von (Zuchtbuch-)Geflügel verschiedener Herkunft auf mehrtägigen Ausstellungen soll unbedingt vermieden werden.
Geflügelhalter wird geraten, die Teilnahme an Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen zu vermeiden. Um weitere Verbreitung zu verhindern, wird Geflügelhaltern empfohlen, zwischen Besuchen mehrerer Ausstellungen eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen einzuhalten.

