Der Europäische Rechnungshof ist der Ansicht, dass die Europäische Union in den letzten Jahren viel zu wenig Geld aus dem ländlichen GLB-Fonds für die Sanierung der europäischen Wälder verwendet hat.
Fast das gesamte Geld floss in die Pflege und Neuanlage von Wäldern, kaum jedoch in die Aufarbeitung von Rückständen. Auch für die Wiederherstellung der Biodiversität in Waldgebieten wurde wenig unternommen.
Für Waldgebiete steht deutlich weniger Finanzierung bereit als für die Landwirtschaft, obwohl die mit Wald bedeckte Fläche etwa genauso groß ist wie die landwirtschaftlich genutzte Fläche. Für die Forstwirtschaft steht weniger als 1 % des GLB-Budgets zur Verfügung.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat eine Bilanz der EU-Waldstrategie und der wichtigen politischen Maßnahmen im Zeitraum 2014–2020 gezogen. Obwohl die Waldfläche in den letzten 30 Jahren gewachsen ist, verschlechtert sich der Zustand der Wälder.
Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass die Europäische Kommission energischere Maßnahmen ergreifen hätte können, um die Wälder zu schützen. So verbietet die EU-Holzverordnung zwar den Handel mit illegal geschlagenem Holz und Holzprodukten, doch die EU-Länder unternehmen dagegen viel zu wenig. Häufig fehlen effektive Kontrollen, auch seitens der Kommission.
Die EU hat mehrere internationale Abkommen unterzeichnet und ratifiziert und muss daher eine Reihe von Zielen zum Schutz der Biodiversität in den Wäldern berücksichtigen. In einem EU-Bericht über den Zustand der europäischen Wälder vom vergangenen Jahr wurde bereits festgestellt, dass der Zustand der europäischen Wälder sich verschlechtert.

