In der EU können Weine rot, weiß oder rosé sein, doch von „grünem“ Weinbau ist laut dem ERH selten die Rede.
Die europäischen Rechnungsprüfer bedauern, dass die Weingesetzgebung trotz der hohen Summen, die damit verbunden sind, kaum zu einer besseren Umwelt beigetragen hat. Während im Agrarsektor zehn- bis zwanzigprozentige Umschichtungen hin zu Ökomaßnahmen und Naturschutzzielen erfolgen, sind in der Weinindustrie kaum fünf Prozent der Subventionen zweckgebunden.
Auch führt die finanzielle Unterstützung nur geringfügig zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Nicht-EU-Ländern.
In den letzten zehn Jahren wurden jährlich etwa 500 Millionen Euro an EU-Mitteln ausgegeben, um Winzer zu unterstützen, doch es gibt kaum Belege dafür, dass die finanzielle Unterstützung tatsächlich das Klima oder die Branche insgesamt verbessert hat, schlussfolgerte der Europäische Rechnungshof (ERH).
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik können Weinproduzenten finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Weinberge umzustrukturieren, wettbewerbsfähiger zu machen und Systeme zu installieren, die ihren ökologischen Fußabdruck verringern.
Die fünf von den Prüfern besuchten Länder – Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland und Tschechien – waren für 70 % der EU-Umstrukturierungszahlungen verantwortlich. Die Finanzierung wurde einfach für alle förderfähigen Anträge genehmigt, ohne „Kriterien zur Auswahl von Projekten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit“ anzuwenden, so die Prüfer.
„In der Praxis waren die Projekte nicht darauf ausgerichtet, die Klima- und/oder Umweltwirkungen des Weinbaus zu verringern. Unter bestimmten Umständen sahen wir sogar, dass sie den gegenteiligen Effekt haben konnten, etwa den Wechsel zu Rebsorten, die mehr Wasser benötigen, und die Installation von Bewässerungssystemen“, erklärten die Auditoren.
„Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinbranche ist wesentlich und besonders relevant für die EU, doch sie muss Hand in Hand gehen mit besserer ökologischer Nachhaltigkeit“, sagt Joëlle Elvinger, das ERH-Mitglied, das die Prüfung leitete. „Jedenfalls können wir feststellen, dass die EU in Bezug auf beide Ziele noch Ergebnisse liefern muss.“

