Rechnungshof: EU-Länder fordern ungerechtfertigte Subventionen nur langsam zurück

Im Allgemeinen wird von den zu Unrecht gezahlten europäischen Agrarsubventionen kaum etwas zurückerhalten, es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den EU-Ländern. Das geht aus einer Studie des Europäischen Rechnungshofs (ECA) hervor. In den letzten zehn Jahren wurden in allen Politikbereichen 14 Milliarden Euro an „verfehlten EU-Geldern“ ausgegeben.

Wenn Brüssel die Erstattung „unregelmäßiger Ausgaben“ beantragt, dauert es oft ein bis zwei Jahre, bis EU-Länder Maßnahmen ergreifen.

Bei der „Rückforderung“ von EU-Mitteln handelt es sich um die Beantragung der (teilweisen) Rückerstattung von Geldern, die an Organisationen oder Begünstigte gezahlt wurden und anschließend festgestellt wurde, dass sie den Finanzierungsanforderungen nicht nachgekommen sind. Es dauert oft sehr lange, bis man das Geld zurückbekommt, wenn man es überhaupt erstattet bekommt, wobei am Ende 1 bis 8 % des Geldes erlassen werden.

Laut Jahresbericht 2022 des Rechnungshofs ist der Anteil fehlerhafter Ausgaben seit 2021 von 3 % auf 4,2 % des EU-Haushalts gestiegen. Dies macht die tatsächliche Sammlung zu einem immer dringlicheren Problem. 

Da weniger als ein Viertel des Haushalts direkt von der Europäischen Kommission verwaltet wird und drei Viertel gemeinsam mit EU-Ländern oder anderen Gremien verwaltet werden, kann es manchmal schwierig sein, Fehler zu verhindern und Gelder zurückzufordern.

Im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung ist die Europäische Kommission dafür verantwortlich, vorschriftswidrige Ausgaben zu ermitteln und zu viel gezahlte Zahlungen einzuziehen. Bei der geteilten Verwaltung delegiert Brüssel diese Aufgaben an die EU-Länder, trägt aber die Letztverantwortung dafür.

Die Prüfer schlagen nun vor, bestimmte Anreize aus der vorherigen Finanzierungsperiode wieder einzuführen, um den EU-Ländern zu ermöglichen, vom Agrarsektor zu profitieren. Im letzten Zeitraum mussten die Mitgliedstaaten die Hälfte der Gelder, die sie nicht innerhalb von vier bis acht Jahren gesammelt hatten, an den EU-Haushalt zurückzahlen.