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Saatgutunternehmen wollen doch Patente in der modifizierten Land- und Gartenbauwirtschaft

Iede de VriesIede de Vries
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Einige große Unternehmen im europäischen Saatgutsektor haben die Europäische Kommission aufgefordert, Patentrechte und geistiges Eigentum in der Land- und Gartenbauwirtschaft doch zuzulassen. Die Saatgutentwickler sind der Ansicht, dass sie Eigentumsrechte an von ihnen entwickelten Pflanzen- und Gemüsesorten geltend machen sollten.

Die klassische Pflanzenzucht, wie etwa Kreuzungen, fällt nicht unter das europäische Patentrecht, so hat das Europäische Patentamt (EPA) in München im Mai endgültig beschlossen, nach jahrelanger rechtlicher Unklarheit über die Patentierung von biologischem Pflanzenmaterial.

Das Europäische Parlament hat sich dem bereits lange widersetzt, und eine endgültige Entscheidung wird in diesem Herbst erwartet. Das Europäische Parlament verabschiedete im September eine Resolution gegen die Erteilung von Patenten auf Pflanzen, da befürchtet wurde, dass ein oder mehrere multinationale Konzerne dadurch ein Monopol auf Pflanzenzucht erlangen könnten. Dies könnte die Lebensmittelpreise in die Höhe treiben.

Im Jahr 2015 erteilte das EPA zwei Patente, für eine Paprika- und eine Brokkolivariante. Nach Einmischung aus Brüssel entschied die Behörde 2017, keine weiteren Patente mehr zu vergeben. Es besteht die Befürchtung, dass die rechtliche Festlegung von „Eigentumsrechten“ an gentechnisch bearbeitetem „natürlichem“ Material letztlich negative Auswirkungen auf kleine und mittelständische Landwirte haben könnte.

GE-Rechte (Geistiges Eigentum) umfassen Patente, Urheberrechte und Marken und sollen Unternehmen ermöglichen, ihre Erfindungen und Kreationen zu schützen, um auf dem Weltmarkt besser konkurrieren zu können.

Patentanmeldungen, die vor Juli 2017 anerkannt wurden, bleiben gültig. Anmeldungen, die vor dem 1. Juli eingereicht wurden, können noch anerkannt werden. Vor einem Jahr waren laut Patentamt noch 250 Anmeldungen anhängig (plus 19 Widersprüche), es ist jedoch unklar, ob alle vor dem Sommer 2017 eingereicht wurden. Anmeldungen nach dem 1. Juli 2017 werden vom Patentamt abgelehnt.

Die Europäische Kommission erkennt die Bedeutung dieser Rechte an und erklärt, die EU müsse geistige Eigentumsrechte besser schützen. Die Saatgut- und Pflanzenentwickler von Euroseeds sagen, dass eine effektive Pflanzenzucht für die Verbesserung nachhaltiger Land- und Gartenbauprodukte essenziell ist. Sie fügten hinzu, dass der europäische Green Deal und die Farm-to-Fork-Strategien „ihre Ziele ohne Pflanzenzucht nicht erreichen werden“.

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Agrar

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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