Die britische Regierung wird dem Unterhaus auch die Gesetzentwürfe vorlegen, die notwendig sind, um einen Brexit-Austritt aus der EU zu ermöglichen. Möglicherweise werden diese Gesetze bereits am Montag dem Parlament vorgelegt, zusammen mit dem Brexit-Vorschlag, der am Samstag noch nicht behandelt wurde.
Premierminister Boris Johnson will, dass das Parlament seinem Brexit-Deal zustimmt. Am Samstag stimmte das Unterhaus jedoch für einen Änderungsantrag, wonach der Deal erst genehmigt wird, wenn die zugehörige Gesetzgebung umgesetzt ist.
Außerdem bringt das Kabinett Vorschläge für Investitionen in Gesundheit, Bildung und Bekämpfung von Kriminalität ein. Am Dienstag wird darüber abgestimmt, berichtet Sky News. Es ist fraglich, ob Parlamentspräsident John Bercow dieses Verfahren zulässt.
Der oberste Richter in Schottland wird am Montag noch kein Urteil darüber fällen, ob Premier Johnson gegen das Gesetz verstoßen hat, indem er widersprüchliche Briefe an die EU schickte. Das Gericht wird die Klage, die von mehreren Brexit-Gegnern eingereicht wurde, jedoch weiter bearbeiten. Ein Termin für die nächste Verhandlung wird noch festgelegt.
Die britische Regierung hatte vor Gericht versprochen, dass Johnson den Auftrag des Parlaments nicht behindern würde. Indem er widersprüchliche Briefe an Brüssel sandte, habe er dieses Versprechen nicht eingehalten, argumentieren die Anwälte dreier Brexit-Gegner.
Nachdem Johnson am Samstag seinen Deal nicht durchs Parlament gebracht hatte, musste er verpflichtend bei der EU um eine Fristverlängerung bitten. Dies tat er zwar in einem Brief, schickte aber anschließend noch einen persönlichen Brief hinterher, in dem er die EU-Führer auffordert, die Fristverlängerung nicht zu gewähren.
Falls das Gericht feststellt, dass Johnson falsch gehandelt hat, könnte er theoretisch mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe belegt werden, berichtet The Guardian. Die Regierung bat das Gericht, den Fall fallen zu lassen, da Johnson seinen Verpflichtungen nachgekommen sei. Dem folgte der Richter jedoch nicht.

