Ein Gericht in München hat die Einwände des Bayerischen Umweltministeriums gegen einen Viehtransport von 31 schwangeren Färsen über Ungarn nach Kasachstan abgelehnt.
Damit zwingt das Gericht den amtlichen Tierarzt, den Tiertransport freizugeben. Auch wurde die Exportgenehmigung für den Transporteur genehmigt.
Kasachstan steht auf einer Liste von 18 „Drittstaaten“, bei denen das Umweltministerium im süddeutschen Bayern erhebliche Zweifel hat, ob bei Exporten die Tierschutzanforderungen eingehalten werden.
Die gebuchte 30-tägige Quarantäne des Transports in Ungarn bedeutet laut Gericht, dass der Transport aus zwei separaten Prozessen besteht. Nach der aktuellen Rechtslage liege es daher an den Behörden in Ungarn, über den weiteren Export zu entscheiden, so das Gericht.
Im Oktober erließ das Bayerische Umweltministerium eine neue Verordnung, die den Export in andere EU-Länder ebenfalls verbieten kann, wenn die Tiere von dort aus in „Drittstaaten“ (=Nicht-EU-Länder) weitertransportiert werden. Dies war auch der Grund für die Verweigerung des Ausfuhrzertifikats nach Ungarn.
Auch die Negativliste des regionalen Bayerischen Ministeriums mit 18 Drittstaaten ist nach Ansicht deutscher Viehexporteure nicht mit EU- und deutschem Bundesrecht vereinbar. Die zusätzlichen Hürden, die das Bayerische Umweltministerium aufstellt, tragen nicht nur nichts zum Tierschutz bei, sondern fügen auch der lokalen Wirtschaft Schaden zu, sagt die Transportbranche.
Ein Sprecher der Agrarwirtschaft betont außerdem, dass der Verkauf von Zuchttieren einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der kleinstrukturierten Landwirtschaft und der Alpenlandwirtschaft in Bayern leistet. Nachbarländer wie Österreich könnten ihre Tiere ungehindert in „Drittstaaten“ exportieren.

