Tötung deutscher Viehhalter wegen Maul- und Klauenseuche und Vogelgrippe

Die Viehwirtschaft und die Veterinärämter in Deutschland sind nicht nur zum ersten Mal seit Jahrzehnten mit einem neuen Fall der Maul- und Klauenseuche konfrontiert. Auch die Vogelgrippe breitet sich weiter aus.

Nicht nur im östlichen Bundesland Brandenburg wurde ein vorübergehendes Verbot von Viehtransporten verhängt, sondern auch in Mitteldeutschland wurden strengere Regeln gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe-Variante H5N1 erlassen.

Darüber hinaus besteht im Süden Deutschlands die Befürchtung einer möglichen „Ausbreitung“ der Rindertuberkulose aus dem österreichischen Bundesland Vorarlberg, knapp 100 Kilometer südwestlich von München. Österreich hat mehrere Dutzend Tierhaltungsbetriebe angewiesen, mehr Vieh zu töten. Im Grenzgebiet besteht seit mehr als einem Monat Rindertuberkulose. 

Stichprobenweise haben neue Infektionen ergeben, obwohl seit mehr als einem Monat ein Transportverbot gilt. Im Vorarlberger Bregenzerwald wurde ein großer Bauernhof mit mehr als 100 Rindern geschlossen. Der Verdacht entstand, nachdem bei einem Massaker in Deutschland Auffälligkeiten entdeckt wurden.

Die Behörden haben inzwischen rund 60 weitere Betriebe identifiziert, die Kontakt mit dem infizierten Betrieb hatten, sodass insgesamt mehr als 600 Rinder gefährdet sein könnten. Um die Situation unter Kontrolle zu bringen, haben die Veterinärbehörden in Absprache mit dem Gesundheitsministerium beschlossen, weitere Keulungen durchzuführen.

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche hat das Land Berlin nun beschlossen, dass während der Internationalen Landwirtschaftsausstellung Grüne Woche nächste Woche in Berlin keine Krallentiere ausgestellt werden dürfen. In Deutschland liegt die Bekämpfung von Tierseuchen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wird sich am Montag mit Vertretern des Agrarsektors treffen, um über den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche zu sprechen. Am Dienstag wird der zentrale Krisenstab Tierseuchen erneut einberufen. Der Krisenstab tagte bereits vergangene Woche aufgrund eines neuen Vogelgrippefalls im Bundesland Hessen. 

Das Ministerium empfiehlt die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden. Vor allem Wildvögeln sollte der Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen, die mit Hausgeflügel in Berührung kommen, nicht gestattet werden. Geflügel sollte auch nicht aus Gräben, Teichen und Pfützen trinken, wo auch Wildvögel trinken. 

Geflügel- oder Vogelausstellungen dürfen nur unter Einhaltung strenger Sicherheitsregeln in Verbindung mit einer regionalen Risikobewertung stattfinden. Eine Zusammenführung von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft auf mehrtägigen Ausstellungen sollte unbedingt vermieden werden. 

Geflügelhaltern wird empfohlen, die Teilnahme an Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen zu vermeiden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wird Geflügelhaltern empfohlen, zwischen dem Besuch mehrerer Ausstellungen eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen einzuhalten.