Das Parlament von Tschechien hat beschlossen, dass alle großen Supermärkte mehr nationale Lebensmittelprodukte in ihren Regalen ausstellen müssen. Innerhalb von zwei Jahren soll mehr als die Hälfte aus tschechischen Produkten bestehen, und innerhalb von sechs Jahren drei Viertel.
Die neue Regelung gilt für alle Lebensmittel, die auch in Tschechien hergestellt werden; es betrifft etwa 120 der derzeit über 15.000 angebotenen Produkte. Der tschechische Landwirtschaftsminister Miroslav Toman sagte, dass die Bürger beim Einkaufen gerne ein „wenig nationalistisch“ sein dürfen und vor allem regionale Produkte essen sollten. Er kritisierte, dass viele Tschechen deutsche Milch in ihren Kaffee gießen, anstatt tschechische Milch zu verwenden.
Die tschechische Opposition bezeichnete die Maßnahme als völlig absurd, weil sie in der Praxis auf eine Beschränkung der Importe und eine Verteuerung der Lebensmittel hinausläuft. Dadurch gerät die Regierung in Prag nahezu sicher in Konflikt mit der Europäischen Union, die Wettbewerbsverzerrungen verbietet. Deutschland, Frankreich, Italien und Polen hätten bereits in einem Schreiben angekündigt, dass sie das geplante Gesetz als diskriminierend gegenüber ausländischen Produzenten ansehen.
Eine Sprecherin der Europäischen Kommission räumte ein, dass die Förderung der regionalen Lebensmittelproduktion grundsätzlich erlaubt sei. Dies dürfe jedoch nicht zulasten anderer EU-Länder gehen. Protektionistische Maßnahmen und Diskriminierung von Produkten aus EU-Partnerländern müssten vermieden werden.
Einer der größten Lebensmittelproduzenten Tschechiens ist Agrofert, ein Konglomerat unter anderem aus Landwirtschafts-, Chemie-, Lebensmittelverarbeitungs- und Medienunternehmen, das im Besitz von Ministerpräsident Andrej Babiš war, bis er das Unternehmen vor drei Jahren in Treuhandfonds überführte.
Die EU hat festgestellt, dass der Premier dennoch die indirekte Kontrolle über das Unternehmen behält. Premier Babiš war bei der Abstimmung am 20. Januar nicht anwesend und sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass er gegen die Gesetzgebung sei.
Der tschechische Gesetzentwurf reiht sich ein in Versuche einiger anderer EU-Länder, ihre heimischen Produkte durch beispielsweise ein nationales Herkunftssiegel einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das Europäische Gerichtshof hat jedoch erst im Oktober letzten Jahres ein wegweisendes Urteil gefällt, in dem die Anforderungen für eine nationale Ursprungsbezeichnung strikt ausgelegt werden.

