In Brüssel wurde erneut keine Einigung über ein Verbot von fleischähnlichen Bezeichnungen für vegane Lebensmittel erzielt. Verhandlungsführer der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments konnten keine gemeinsame Position finden. Die Gespräche wurden ohne Einigung beendet.
Dadurch bleiben Begriffe wie vegetarischer Burger, Tofuwurst und Sojaschnitzel erlaubt. Der Vorschlag für das Verbot kam aus dem Europäischen Parlament. Dort wurde vorgeschlagen festzulegen, welche Produktnamen für pflanzliche Alternativen zu Fleisch verwendet werden dürfen und welche nicht.
Vor einigen Jahren hatte der bauernfreundliche Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments bereits versucht, fleischbezogene Bezeichnungen für vegetarische und vegane Lebensmittel zu verbieten. Auch damals hielten viele EU-Länder dies für unnötig und überflüssig.
Befürworter des Verbots argumentieren, dass fleischähnliche Bezeichnungen bei Verbrauchern zu Verwirrung führen können. Sie betonen, dass Klarheit darüber nötig sei, was aus Fleisch besteht und was nicht.
Gegner verweisen hingegen auf die Folgen für Unternehmen. In mehreren Artikeln wird darauf hingewiesen, dass ein Verbot zu zusätzlichen Kosten und Belastungen führen könnte, da Produzenten ihre Produkte und Verpackungen anpassen müssten.

