Die USA haben seine Auslieferung im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin wegen Übergriffen beantragt. Assange fürchtet jedoch, dass die USA ihn verfolgen wollen, weil er über Wikileaks amerikanische Staatsgeheimnisse veröffentlicht hat, darunter alle diplomatischen Depeschen des Außenministeriums.
Assanges Anwälte hatten die Richter in London in einer Anhörung zuvor überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollständigen Berufungsverfahren vorbringen darf. Die entscheidende Frage war, ob Assange als ausländischer Staatsbürger in den USA das Recht auf Meinungsfreiheit geltend machen kann. Die britischen Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Garantien von den USA verlangt. Diese konnten das Gericht zunächst jedoch nicht überzeugen.
Das Oberste Gericht in London hat nun entschieden, dass Julian Assange gegen seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen kann. Der Gründer von Wikileaks riskiert dort eine lange Haftstrafe.
Die amerikanische Regierung will den Australier wegen Spionagevorwürfen anklagen. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren. Die US-Regierung wirft ihm vor, geheimes Material über militärische Einsätze im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben, wodurch das Leben amerikanischer Informanten gefährdet worden sei.
Assanges Anhänger sehen ihn hingegen als Ziel der Justiz in Washington, weil er amerikanische Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.
Neben dem laufenden Berufungsverfahren werden Assanges Unterstützer ihre Hoffnungen wahrscheinlich vor allem auf eine politische Lösung setzen. Die australische Regierung setzt sich derzeit für die Freilassung ihres Staatsbürgers ein. Das australische Parlament hat kürzlich eine Resolution verabschiedet, in der die USA und Großbritannien aufgefordert werden, die Verfolgung von Assange einzustellen.

