Kastilien und León ist eine Region mit einer der größten Wolfspopulationen Europas. Die damalige spanische Entscheidung stieß auf Widerstand von Natur- und Umweltorganisationen, die argumentieren, dass das Erschießen von Wölfen eine ernsthafte Bedrohung für die Art darstellt, die bereits durch Lebensraumverlust und illegale Jagd unter Druck steht.
Nach der europäischen Habitat-Richtlinie ist das Töten von Wölfen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das Gericht befand, dass die spanischen Behörden nicht ausreichend nachgewiesen haben, dass die Jagd notwendig ist, um Schäden am Vieh zu verhindern. Es gebe alternative, weniger einschneidende Maßnahmen, wie den Einsatz von Herdenschutzhunden und verstärkten Zäunen, die nicht ausreichend berücksichtigt oder angewandt wurden.
Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für Tierrechtsaktivisten. Das Gericht betonte auch in diesem Fall, dass wirtschaftliche Interessen, wie die der Landwirtschaft, nicht gegenüber dem Schutz der Biodiversität überwiegen dürfen. Die spanische Regierung muss nun ihre Politik überarbeiten und sicherstellen, dass der Schutz der Wölfe mit dem EU-Recht in Einklang steht.
Die Entscheidung des Gerichts kann auch Auswirkungen auf andere EU-Länder haben, in denen der Schutz von Wölfen und anderen großen Beutegreifern ein strittiges Thema ist. Das Urteil folgt kurz nach einer ähnlichen Entscheidung zur Wolfsjagd in Tirol, Österreich, wo das Gericht ebenfalls befand, dass die geplanten Wolfsabschüsse gegen europäische Vorschriften verstoßen.
Die Europäische Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen hat wiederholt betont, dass der Schutz der Biodiversität eine der wichtigsten Prioritäten des europäischen Green Deals ist. Umweltorganisationen haben die Urteile des Gerichts begrüßt und sehen darin einen wichtigen Schritt hin zu einem besseren Schutz wilder Tiere in Europa.

