Das Europäische Parlament gibt den Europäern mehr Mitspracherechte in der Umweltpolitik. Die derzeitigen Verfahren entsprechen nicht dem Übereinkommen von Aarhus, den internationalen Mitspracheregeln, die die EU vor über 15 Jahren unterzeichnet hat.
Das Übereinkommen behandelt das Recht auf Informationen zu Umweltangelegenheiten, das Recht, an Umweltentscheidungen beteiligt zu sein, und den Zugang zu Gerichten bei Umweltfragen.
Die EU erfüllte jedoch in mehreren Punkten nicht die Anforderungen des Übereinkommens. Einzelpersonen können bisher nicht direkt bei den europäischen Institutionen Informationsanfragen stellen oder Entscheidungen anfechten. Mit diesen neuen Regeln wird dies in vielen Fällen möglich sein, wenn auch unter bestimmten Bedingungen.
Der Grünen-Europaabgeordnete Bas Eickhout erklärte, dass sich die europäischen Grünen seit Jahren für diese Anpassung des Übereinkommens einsetzen. „Obwohl die neue Gesetzgebung nicht perfekt ist, ist sie ein wichtiger Schritt. Das ist nicht nur wichtig, weil die Umwelt uns alle betrifft, sondern auch, weil es entscheidend für das Vertrauen in die europäischen Institutionen ist“, so Eickhout.
Die Verhandlungen über die Gesetzesänderungen verliefen schwierig, da die Minister und die Europäische Kommission stark Widerstand leisteten. Eickhout: „Die Kommission befürchtet, dass mehr Mitspracherechte zu mehr Verwaltungsaufwand führen, und die Regierungen tun sich schwer mit mehr Transparenz…“
Die Unterzeichner des Übereinkommens von Aarhus kommen am 18. Oktober zusammen. Vorher wird voraussichtlich auch der Rat der Europäischen Union die geänderte Gesetzgebung billigen. Die neuen Regeln werden wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten, allerdings müssen die Bürger danach noch anderthalb Jahre warten, um die verbesserten Zugangsrechte tatsächlich in Anspruch nehmen zu können.

