Deutschland tut nicht genug für die Natur; Konservierung und Restaurierung erforderlich

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland nicht genug für den Naturschutz unternimmt. Die EU-Richter entschieden, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus der Habitat-Richtlinie verstoßen hat. Die Europäische Kommission kann nun notfalls Millionenstrafen gegen Deutschland verhängen

Konkret wurden 88 Gebiete des TP3T nicht rechtzeitig als Schutzgebiete des TP3T zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Die Europäische Kommission hatte Berlin mehrfach abgemahnt und schließlich den Fall an den Gerichtshof verwiesen. Diese Verurteilung ist ein schwerer Schlag für die deutschen Behörden und hat möglicherweise weitreichende Folgen für den Naturschutz im Land. 

Die Folgen dieses Urteils für die deutsche Landwirtschaft sind nicht zu unterschätzen. Viele dieser 88 gebieden befinden sich in ländlichen gebieden, wo die Landwirtschaft einen wichtigen Wirtschaftszweig darstellt. Die Verurteilung könnte zu strengeren Vorschriften und Beschränkungen der landwirtschaftlichen Praktiken in diesen Gebieten führen, um natürliche Lebensräume wiederherzustellen und zu bewahren.

Die Bundesregierung wird nun voraussichtlich gezwungen sein, drastische Maßnahmen zu ergreifen, um die Umweltschäden zu beheben. Dazu kann die Wiederherstellung des ursprünglichen natürlichen Zustands landwirtschaftlicher Flächen gehören, was erhebliche Kosten für den Agrarsektor mit sich bringt.

Umweltschützer und Naturschützer begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Sieg für die Natur und die Artenvielfalt in Europa. Sie betonen aber auch, dass dies erst der Anfang eines langfristigen Prozesses zur Behebung der Schäden an den natürlichen Lebensräumen und der Artenvielfalt in Deutschland sei.

Eine der Ursachen für die unterlassene Ausweisung von Schutzgebieten und die mangelnde Durchsetzung ist die Tatsache, dass Teile der deutschen Agrar- und Naturpolitik in die Zuständigkeit des Bundes in Berlin und andere (größere) Teile der Landesregierungen in sechzehn Bundesländern fallen. Ähnliches geschah vor einigen Jahren mit der deutschen Dünge- und Nitratpolitik, die Berlin nach einer millionenschweren EU-Strafe anpassen musste.