Das Urteil des EGMR folgt auf eine Klage von NOS, RTL Nieuws und der Volkskrant. Diese wollten Einblick in Unterlagen erhalten, die kurz nach dem Abschuss des Fluges MH17 über dem Osten der Ukraine im Jahr 2014 innerhalb der niederländischen Regierung erstellt wurden. Es handelte sich unter anderem um Protokolle von Ministerratssitzungen und interne Berichte.
Die niederländischen Medien forderten diese Dokumente damals über nationale Transparenzgesetze an. Die damalige Rutte-Regierung gab einen Teil der Informationen frei, hielt jedoch andere Unterlagen zurück. Dabei wurde auf die Bedeutung des Schutzes sensibler Informationen und möglicher Sicherheitsrisiken hingewiesen.
Russische BUK-Rakete
Die niederländische Regierung hatte zwischenzeitlich Gerichtsverfahren eingeleitet, um die Täter des Anschlags zu ermitteln, obwohl viele bereits vermuteten, dass Russland hinter dem Anschlag steckte oder zumindest eine Mitverantwortung trug. Später stellte eine internationale Untersuchung fest, dass die BUK-Rakete, mit der die MH17 abgeschossen wurde, aus Russland stammte.
Promotion
Die Frage der Transparenz niederländischer Regierungsdokumente führte zu einem langwierigen Rechtsstreit in den Niederlanden. Schließlich entschied das höchste Verwaltungsgericht, dass Den Haag die Dokumente nicht vollständig veröffentlichen musste. Nach Ansicht dieses Gerichts überwiege der Schutz bestimmter Informationen das öffentliche Interesse.
Journalismus
Nach dieser Niederlage wandten sich die Medienorganisationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie argumentierten, dass ihr Recht auf Informationszugang eingeschränkt wurde und dies Auswirkungen auf ihre journalistische Arbeit habe.
Das Gericht in Straßburg hat diese Beschwerde nun abgewiesen. Nach Auffassung der europäischen Richter haben die niederländischen Behörden bei ihrer Entscheidung die richtigen Kriterien angewandt und sorgfältig gehandelt. Damit liege aus Sicht des Gerichts keine Verletzung von Rechten vor.
Manchmal geheim
Das Gericht betonte, dass Regierungen in bestimmten Fällen Informationen geheim halten dürfen, zum Beispiel wenn es sich um sensible oder vertrauliche Daten handelt. Dabei müsse eine Abwägung zwischen Transparenz und anderen Interessen erfolgen.
In diesem Fall befanden die Richter, dass diese Abwägung ausreichend sorgfältig getroffen wurde. Außerdem wurde festgestellt, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die eine vollständige Offenlegung notwendig machten.
Mit diesem Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit darüber, wie viel Offenheit die Regierung bezüglich der Entscheidungsprozesse rund um die MH17-Katastrophe zeigen muss.

