Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Regierungen, die zu wenig gegen den Klimawandel unternehmen, das EU-Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzen. Das höchste europäische Gericht entschied damit zugunsten einer Gruppe älterer Schweizer, lehnte jedoch ähnliche Vorwürfe von portugiesischen Jugendlichen und einem französischen Bürgermeister aus juristisch-technischen Gründen ab.
Das Urteil zu Klimaschäden, die durch staatliches Versäumnis verursacht wurden, wird als logische Fortsetzung früherer Urteile in Umweltfällen angesehen und gilt nun als „historische“ Grundlage in Bezug auf die Klimakrise, sagen Beobachter.
Dieser Fall wurde von einer Vereinigung Schweizer Senioren eingereicht, die über die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf ihre Gesundheit besorgt sind und behaupten, dass die Schweizer Regierung nicht genügend Maßnahmen ergreift. Sie argumentierten, dass die Politik ihrer Regierung „eindeutig unzureichend“ sei, um die globale Erwärmung unter der 1,5-Grad-Celsius-Grenze des Pariser Abkommens zu halten.
Das Gericht in Luxemburg entschied, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ihren Verpflichtungen aus der Klimakonvention nicht nachgekommen sei. Das Urteil ähnelt stark zwei früheren Urteilen niederländischer Richter. Der niederländische Staat und der Ölkonzern Shell wurden nach Beschwerden von Umweltorganisationen verurteilt, weil sie nicht genug gegen den Ausstoß von Treibhausgasen getan hätten.
Eine ähnliche Beschwerde portugiesischer Jugendlicher wurde vom EU-Gericht zurückgewiesen. Ihr Fall richtete sich nicht nur gegen Portugal, sondern gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Großbritannien und Russland. Diese geografische Verteilung machte ihre Beschwerde unzulässig. Der EGMR entschied, dass es im Vertrag keine Grundlage für die von den Beschwerdeführern angestrebte „exterritoriale Gerichtsbarkeit“ gebe.
Ein dritter Fall wurde vom ehemaligen Bürgermeister der französischen Stadt Grande-Synthe, Damien Careme, eingereicht. Sie beklagt die „Mängel“ der französischen Regierung, die ihre Stadt durch den Anstieg des Meeresspiegels gefährden. Doch die Richter lehnten seinen „Opferstatus“ ab, weil er nicht mehr in Frankreich lebe – da er als Mitglied des Europäischen Parlaments nach Brüssel gezogen sei.
Hinweis: Die Überschrift über diesem Artikel wurde angepasst, um klarzustellen, dass es sich hierbei nicht um ein Urteil eines EU-Gerichts in Luxemburg, sondern um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte handelt