Die EuropĂ€ische Kommission leitet erneut ein Strafverfahren gegen Polen ein, weil Warschau sich nicht an europĂ€ische Vorschriften fĂŒr eine unabhĂ€ngige Justiz hĂ€lt. Wenn der EuropĂ€ische Gerichtshof dem Antrag stattgibt, muss Polen die Disziplinarkammer unter Androhung eines erheblichen Zwangsgeldes auĂer Dienst stellen.
In Polen dĂŒrfen Urteile von Richtern seit einigen Jahren von einer sogenannten Disziplinarkammer auf âethisches Verhaltenâ ĂŒberprĂŒft werden. Der EuropĂ€ische Gerichtshof hatte Polen im November bereits mitgeteilt, dass dies gegen die europĂ€ischen Regeln verstöĂt und die UnabhĂ€ngigkeit des Rechtsstaats untergrĂ€bt. Diese Warnung ignorierte die polnische Regierung ebenso wie ein darauf basierendes Urteil des polnischen Obersten Gerichts.
Die polnische Disziplinarkammer ist eine von vielen juristischen Reformen, die die nationalistische Regierungspartei PiS seit 2015 durchgesetzt hat. Die Disziplinarkammer kann Richtern BuĂgelder auferlegen, sie herabstufen oder entlassen. Beim EuropĂ€ischen Gerichtshof lĂ€uft derzeit bereits ein Rechtsstreit gegen Polen, der von der EuropĂ€ischen Kommission angestrengt wurde.
Um mögliche schĂ€dliche AktivitĂ€ten bis dahin einzuschrĂ€nken, ist es möglich, eine âInterimsmaĂnahmeâ beim Gerichtshof zu beantragen, wie es KommissionsprĂ€sidentin Von der Leyen nun getan hat. Bei einer InterimsmaĂnahme mĂŒsste Polen die TĂ€tigkeiten der Disziplinarkammer bis zur endgĂŒltigen Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs aussetzen. Sollte Polen dem nicht nachkommen, droht dem Land ein Zwangsgeld.
Bereits zweimal hat der Gerichtshof erfolgreich eine InterimsmaĂnahme gegen Polen erlassen. Einmal, um die Abholzung des Urwaldes zu stoppen, und ein anderes Mal, um ein Rentengesetz fĂŒr Richter rĂŒckgĂ€ngig zu machen.
Die VerhĂ€ngung eines BuĂgeldes (oder das Einbehalten von EU-Subventionen) ĂŒber das Artikel-7-Verfahren ist das hĂ€rteste Mittel, das die EU einsetzen kann. Dies kann sogar dazu fĂŒhren, dass Polen sein Stimmrecht in den EU-RĂ€ten verliert. Das Verfahren lĂ€uft bereits seit ĂŒber zwei Jahren. Es geht dabei um die QualitĂ€t des Rechtsstaats und der Demokratie und kann fast endlos fortgefĂŒhrt werden. MaĂnahmen ĂŒber Artikel 7 zu ergreifen ist politisch heikel.
Der Gerichtshof in Luxemburg kann hier bereits in wenigen Tagen eine Entscheidung treffen.

