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EU bittet Gerichtshof um rasche Entscheidung zum polnischen Justizwesen

Iede de VriesIede de Vries
Foto von Sebastian Pichler auf Unsplash — Foto: Unsplash

Die EuropĂ€ische Kommission leitet erneut ein Strafverfahren gegen Polen ein, weil Warschau sich nicht an europĂ€ische Vorschriften fĂŒr eine unabhĂ€ngige Justiz hĂ€lt. Wenn der EuropĂ€ische Gerichtshof dem Antrag stattgibt, muss Polen die Disziplinarkammer unter Androhung eines erheblichen Zwangsgeldes außer Dienst stellen.

In Polen dĂŒrfen Urteile von Richtern seit einigen Jahren von einer sogenannten Disziplinarkammer auf „ethisches Verhalten“ ĂŒberprĂŒft werden. Der EuropĂ€ische Gerichtshof hatte Polen im November bereits mitgeteilt, dass dies gegen die europĂ€ischen Regeln verstĂ¶ĂŸt und die UnabhĂ€ngigkeit des Rechtsstaats untergrĂ€bt. Diese Warnung ignorierte die polnische Regierung ebenso wie ein darauf basierendes Urteil des polnischen Obersten Gerichts.

Die polnische Disziplinarkammer ist eine von vielen juristischen Reformen, die die nationalistische Regierungspartei PiS seit 2015 durchgesetzt hat. Die Disziplinarkammer kann Richtern Bußgelder auferlegen, sie herabstufen oder entlassen. Beim EuropĂ€ischen Gerichtshof lĂ€uft derzeit bereits ein Rechtsstreit gegen Polen, der von der EuropĂ€ischen Kommission angestrengt wurde.

Um mögliche schĂ€dliche AktivitĂ€ten bis dahin einzuschrĂ€nken, ist es möglich, eine „Interimsmaßnahme“ beim Gerichtshof zu beantragen, wie es KommissionsprĂ€sidentin Von der Leyen nun getan hat. Bei einer Interimsmaßnahme mĂŒsste Polen die TĂ€tigkeiten der Disziplinarkammer bis zur endgĂŒltigen Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs aussetzen. Sollte Polen dem nicht nachkommen, droht dem Land ein Zwangsgeld.

Bereits zweimal hat der Gerichtshof erfolgreich eine Interimsmaßnahme gegen Polen erlassen. Einmal, um die Abholzung des Urwaldes zu stoppen, und ein anderes Mal, um ein Rentengesetz fĂŒr Richter rĂŒckgĂ€ngig zu machen.

Die VerhĂ€ngung eines Bußgeldes (oder das Einbehalten von EU-Subventionen) ĂŒber das Artikel-7-Verfahren ist das hĂ€rteste Mittel, das die EU einsetzen kann. Dies kann sogar dazu fĂŒhren, dass Polen sein Stimmrecht in den EU-RĂ€ten verliert. Das Verfahren lĂ€uft bereits seit ĂŒber zwei Jahren. Es geht dabei um die QualitĂ€t des Rechtsstaats und der Demokratie und kann fast endlos fortgefĂŒhrt werden. Maßnahmen ĂŒber Artikel 7 zu ergreifen ist politisch heikel.

Der Gerichtshof in Luxemburg kann hier bereits in wenigen Tagen eine Entscheidung treffen.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederlĂ€ndischen Originalversion generiert.

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