Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland und insbesondere das Bundesland Bayern die EU-Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie nicht einhalten.
Nach Angaben des EU-Gerichts in Luxemburg hat Deutschland es versäumt, für mehrere Natura-2000-Gebiete geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifenieden. Nach jahrelangen Verfahren und Abmahnungen drohen nun europäische Bußgelder.
Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die derzeitigen deutschen Bemühungen nicht ausreichen, um gefährdete Lebensräume und Arten zu schützen. Dies schließt das bayerische natürliche gebieden ein, gilt aber auch für andere gebieden.
Ein Teil des Grundproblems besteht darin, dass Teile der Natur- und Landschaftspolitik in der Zuständigkeit der Länder liegen, während der Bund in Berlin von Brüssel in die Pflicht genommen wird. Dies geschah bereits zuvor bei deutschen Verstößen gegen die europäische Nitratrichtlinie und die deutsche Düngemittelpolitik.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der EU-Naturschutzgesetze. Das Gericht hat entschieden, dass Deutschland und Bayern ihren Verpflichtungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt in Naturschutzgebieten nicht nachgekommen sind.
Dieses rechtskräftige Urteil wird voraussichtlich zu einer Revision der Naturschutzpolitik in Deutschland führen. Auch Berlin muss mehr tun, um die natürlichen Ressourcen des Landes zu schonen.
Eines der gebieden, das besondere Aufmerksamkeit erhält, ist das Fichtelgebirge in Bayern. Der bayerische Landesbund für Vogelschutz (LBV) betonte, dass das Land Bayern es auch versäumt habe, Lebensräume im FFH-gebieden zu schützen. Das Gericht hat nun gefordert, dass Deutschland und Bayern unverzüglich zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Als Reaktion auf das Urteil hat die Bundesregierung signalisiert, dass sie das Urteil ernst nimmt und Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Richtlinien zum Naturschutz ergreifen wird.
Es wird nun erwartet, dass es seine Bemühungen zum Schutz und zur Wiederherstellung gefährdeter Lebensräume und Arten in geschützten Naturschutzgebieten verstärkt und so die Artenvielfalt für künftige Generationen bewahrt.