Die österreichische Bauernvereinigung argumentiert, dass die Tierart nicht mehr vom Aussterben bedroht sei. Im Herbst 2022 hatte Tirol in zwanzig Einzelfällen die Erlaubnis zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Nach Protesten beschloss ein Verwaltungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof rechtliche Fragen zur Auslegung der Habitatrichtlinie vorzulegen.
Es gibt mehr als 20.000 Wölfe in der Europäischen Union. Die derzeit strengeren Regeln lassen nur in Ausnahmefällen Raum, um einen bestimmten "Problemwolf" zu bejagen. Wenn Österreich davon abweichen möchte, müssen zunächst das Berner Übereinkommen sowie die EU-Habitatrichtlinie angepasst werden, so die Richter.
Eine Ausnahme vom derzeitigen Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur dann erlaubt werden, wenn sich der Wolfsbestand in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist, so das Gericht in Luxemburg.
Als Reaktion auf das Urteil erklärte der Tiroler Landwirtschaftsminister Josef Geisler, dass das Urteil keine direkten Auswirkungen habe, aber auch keine Erleichterung biete. Er betonte, dass die Jagdregeln eingehalten worden seien und dass trotz des strengen Schutzes schädliche und risikoreiche Wölfe weiterhin entfernt werden könnten.
Geisler drängt die Europäische Kommission und das Europäische Parlament dazu, den Schutzstatus der Wölfe herabzusetzen. Er weist darauf hin, dass der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht sei und die geltenden Vorschriften nicht zur Situation in Tirol passen. Der Wolf solle seiner Meinung nach wie jedes andere Wildtier bewirtschaftet werden.
Rechtsanwalt Jochen Schumacher vom Institut für Natur- und Umweltschutz in Tübingen sieht die Konsequenzen des Urteils über Österreich hinausgehen. Er betont, dass nun für jeden einzelnen Berg und jede Alpenwiese geprüft werden müsse, ob ein Schutz des weidenden Viehs durch Hirten oder Zäune möglich sei. Die derzeitige Praxis, alle Berge und Alpen in ganz Europa kategorisch als „nicht schützbar“ einzustufen, sei seiner Ansicht nach nicht mit der FFH-Richtlinie vereinbar.
Der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig warnte, dass der Wolf immer weniger Angst vor Menschen habe und zunehmend in Wohngebieten gesichtet werde. Totschnig fordert, dass die EU den Schutzstatus des Wolfes herabsetzt, um Menschen und Nutztiere zu schützen.
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