Umweltorganisationen beklagten, dass zu viele Länder das Verbot zu oft umgingen. Sie hatten gemeinsam mit einem belgischen Imker Verfahren gegen eine belgische „Ausnahme“ angestrengt. Ihrer Ansicht nach wurden Ausnahmen mehrere Jahre in Folge unrechtmäßig und ohne ausreichende Rechtfertigung erteilt.
In Reaktionen aus verschiedenen europäischen Ländern wird darauf hingewiesen, dass das Urteil sich speziell auf die Situation in Belgien bezieht und nicht auf andere Länder. Allerdings haben die EU-Richter festgestellt, dass die Europäische Kommission nun mit einem neuen Beschluss nachkommen muss.
Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass das Aussterben von Bienenarten nahezu sicher auf die Verwendung großer Mengen von Neonicotinoiden als Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft zurückzuführen ist.
Die seit 2018 verbotene vorbeugende Behandlung von Saatgut darf laut EU-Richtern ausnahmsweise nicht weiter angewendet werden. Bislang haben elf EU-Länder solche „Notfallgenehmigungen“ erlassen. Frankreich kündigte Anfang Januar an, diese Ausnahmegenehmigung erneut verlängern zu wollen, nachdem sie diese bereits zwei aufeinanderfolgende Jahre angewandt hatte.
Seit 1991 regelt europäisches Recht das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pestiziden sowie die zulässige Menge an Rückständen in Lebensmitteln. Im Rahmen des neuen Green Deal und von „Vom Hof zum Tisch“ will die Europäische Kommission den Einsatz von Pestiziden bis 2030 halbieren.

