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EU leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Umgehung der Habitat-Richtlinie ein

Iede de VriesIede de Vries

Die EuropÀische Kommission hat Deutschland wegen unzureichender BiodiversitÀt vor den EuropÀischen Gerichtshof gebracht. Nach jahrelangen Warnungen und Aufforderungen wurde Deutschland jetzt verklagt, weil es die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht ausreichend einhÀlt.

Nach der ersten Frist vor mehr als zehn Jahren hat Deutschland aus Sicht BrĂŒssels immer noch nicht eine große Anzahl von Gebieten effektiv als Schutzgebiete ausgewiesen. Deshalb wird Deutschland aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen aus der EU-Habitat-Richtlinie nun endlich umzusetzen.

Die EuropĂ€ische Kommission will mit dem Green Deal und der EU-BiodiversitĂ€tsstrategie die biologische Vielfalt in Europa schĂŒtzen und wiederherstellen. Konkret geht es bei der Richtlinie um die Ausweisung besonderer Schutzgebiete und die Festlegung konkreter Ziele.

Letzte Woche erzielte die deutsche Bundesregierung aus CDU und SPD zwar einen Kompromiss zu einem Insekten- und Tierschutzgesetz, das auch einige Umweltmaßnahmen enthĂ€lt. Gegen viele Umweltbestandteile hat CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner jedoch Vorbehalte geĂ€ußert.

Auch die meisten deutschen BundeslĂ€nder wehren sich gegen zu viele EinschrĂ€nkungen im Betriebsablauf deutscher Landwirte und ViehzĂŒchter. Daher ist unklar, ob Deutschland vor den bevorstehenden Parlamentswahlen Ende dieses Jahres gegen VerstĂ¶ĂŸe gegen die EU-Habitat-Richtlinie vorgehen wird.

In einigen FĂ€llen ist die Frist zur Umsetzung der Habitat-Richtlinie bereits seit mehr als zehn Jahren abgelaufen. Nach 2015 wurden umfangreiche GesprĂ€che mit den deutschen Behörden gefĂŒhrt. 2019 bestĂ€tigte die EuropĂ€ische Kommission ihre Forderungen. Bis heute hat Deutschland „immer noch keine betrĂ€chtliche Anzahl von Gebieten als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, so die EU-Pressemitteilung.

Das Bundesumweltministerium erklĂ€rte, dass in den kommenden Wochen oder Monaten weitere Details zum EU-Verfahren bekannt werden. Berlin werde diese dann prĂŒfen und mit den BundeslĂ€ndern abstimmen, die fĂŒr die ĂŒberwiegende Mehrheit der FFH-Gebiete verantwortlich sind.

BrĂŒssel teilt mit, dass Deutschland keine messbaren Ziele fĂŒr alle 4.606 FFH-Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse in Deutschland hat. Berlin verweist darauf, dass die EU-Maßnahmen in den FFH-Gebieten in der Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee, fĂŒr die der Bund zustĂ€ndig ist, umgesetzt worden sind.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederlĂ€ndischen Originalversion generiert.

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