Die konservativ-nationalistischen Regierungen von Polen und Ungarn widersetzen sich der Anpassung von EU-Gesetzen und Verfahren, mit denen Mitgliedstaaten verpflichtet werden können, die europäischen Rechtsstaatlichkeitsregeln einzuhalten. Bei einem Ministertreffen in Brüssel zeigte sich, dass die anderen 26 EU-Länder bereit sind, gegen widerspenstige Mitgliedstaaten härter vorzugehen.
Es ärgert viele EU-Länder, dass einige überwiegend konservative oder populistische Regierungen in Mittelosteuropa nicht bei der Verteilung und Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen mitwirken wollen. Es gibt auch anhaltende Unzufriedenheit über Länder, in denen die Justiz nicht vollständig unabhängig ist (Polen), wo ausländische Einmischung feindlich begegnet wird (Ungarn) und in denen Korruption nicht ausreichend bekämpft wird (Rumänien, Malta).
In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission bereits ein schwerwiegendes Strafverfahren (Artikel 7) gegen Polen und Ungarn eingeleitet, doch diese Verfahren sind kompliziert und langwierig. Zudem ist die Strafmaßnahme (Stimmrechtsentzug) eigentlich sofort das härteste und einzig mögliche Mittel.
Deshalb hat die Europäische Kommission jetzt vorgeschlagen, eine Verbindung zu den jährlichen EU-Subventionen, die die Länder erhalten, zu schaffen. Wenn Länder sich weigerten, EU-Verfahren einzuhalten, könnten beispielsweise die Agrarsubventionen dieses Landes einbehalten werden. Da eine solche neue Regel aber Einstimmigkeit erfordert, konnten Polen und Ungarn dies gestern in Brüssel (noch?) verhindern.
Gerade diese Woche hat der Europäische Gerichtshof erneut eine kritische Entscheidung zum umstrittenen Disziplinarverfahren für polnische Richter getroffen. Das Gericht stellt infrage, ob die 2017 eingerichtete polnische Disziplinarkammer wirklich unabhängig ist. Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist dies nicht der Fall. Die polnische Disziplinarkammer (Richter des Obersten Gerichtshofs) wird nämlich vom Rat für die Rechtsprechung vorgeschlagen, dessen Mitglieder von Politikern der konservativen polnischen PiS-Regierung bestellt werden.
Essenziell sei, dass dieser Rat ausreichend unabhängig von der Regierung, dem Parlament und dem Präsidenten ist, so die Richter in Luxemburg. Sie betonen, dass daran kein Zweifel bestehen darf. Die polnische Regierung ist seit einiger Zeit bemüht, ihr missliebige Richter auszuschalten. Nach Angaben der Europäischen Kommission wird die Rechtsstaatlichkeit durch den politischen Einfluss auf die Justiz untergraben. Das EU-Gericht hat Brüssel in mehreren früheren Urteilen Recht gegeben.

