Die derzeitige europäische GVO-Verordnung legt viele Beschränkungen für genetische Veränderungen bei Pflanzen- und Lebensmittelsorten fest, da die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier nicht eindeutig außerhalb des Risikobereichs liegen. Umweltorganisationen sind der Meinung, dass jede DNA-Veränderung bei der Pflanzenzüchtung unter diese strengen Regeln fallen sollte, doch die EU-Richter lehnen dies ab.
Chemisch oder physikalisch induzierte Veränderungen bleiben Teil der aktuellen Regeln für konventionelle Züchtung. Es spielt keine Rolle, ob die Mutation in der Pflanze oder in der Zelle stattgefunden hat.
Der niederländische Europaabgeordnete Bert-Jan Ruissen (SGP) zeigt sich erfreut über das Gerichtsurteil. „Das ist genau das, was die SGP will, nämlich dass neue Züchtungstechniken nicht unter die GVO-Beschränkungen fallen. Dieses Urteil beschleunigt die Züchtung. Es ist zudem ein wichtiger und positiver erster Schritt hin zu einer besseren Pflanzenzüchtung, auch in Richtung der Crispr-Cas-Technik.
Das kann zu Kulturen führen, die besser an zum Beispiel den Klimawandel angepasst sind oder weniger Pflanzenschutzmittel benötigen“, sagte Ruissen auf Anfrage der Nieuwe Oogst.
Auch die europäischen Agrardachverbände Copa und Cogeca begrüßen die Entscheidung zur „in vitro“ willkürlichen Mutagenese. Ihrer Ansicht nach muss die europäische Landwirtschaft Zugang zu den Vorteilen der Innovation erhalten, um nachhaltiger sein zu können. Pflanzenzüchter sollten bestimmte Techniken verwenden können, wodurch ihre Entwicklungszeit um rund 10 Jahre verkürzt wird.

