Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass die Veränderung von Pflanzenarten durch Labortechniken nicht unter die europäische Gentechnikverordnung fällt. Das bedeutet, dass die Verbesserung von Pflanzenarten durch Reagenzglastechniken weiterhin erlaubt ist.
Die aktuelle europäische GVO-Verordnung erlegt genetischen Veränderungen in Pflanzen- und Lebensmittelarten viele Beschränkungen auf, weil die möglichen Folgen für die Gesundheit von Mensch und Tier nicht endgültig außerhalb der Risikozone bleiben. Umweltorganisationen glauben, dass jede DNA-Veränderung in der Pflanzenzüchtung unter diese strengen Regeln fallen sollte, aber die EU-Richter lehnen dies ab.
Chemisch oder physikalisch bedingte Veränderungen bleiben Teil der aktuellen Regeln für die konventionelle Züchtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutation in der Pflanze oder in der Zelle aufgetreten ist.
Der niederländische Europaabgeordnete Bert-Jan Ruissen (SGP) freut sich über das Gerichtsurteil. „Genau das will SGP, nämlich dass neue Züchtungstechniken nicht unter die GVO-Beschränkungen fallen. Dieses Urteil beschleunigt den Züchtungsprozess. Es ist auch ein wichtiger und positiver erster Schritt in Richtung einer besseren Pflanzenzüchtung, einschließlich der Crispr-Cas-Technik.
Dies kann beispielsweise zu Pflanzen führen, die besser an den Klimawandel angepasst sind oder weniger Pflanzenschutzmittel benötigen“, sagte Ruissen auf Anfrage von Nieuwe Oogst.
Auch die europäischen Agrardachverbände Copa und Cogeca begrüßen die Aussage zur „in vitro“-Zufallsmutagenese. Ihrer Ansicht nach muss die europäische Landwirtschaft Zugang zu den Vorteilen der Innovation erhalten, um nachhaltiger zu sein. Pflanzenzüchter sollten in der Lage sein, bestimmte Techniken anzuwenden, die ihre Entwicklungszeit um etwa 10 Jahre verkürzen.