Gegen die Hilfen aus dem COVID-Wiederaufbaufonds hatten die Regierung von Malta und die Charterfluggesellschaft Ryanair Klagen eingereicht, da eine Wettbewerbsverzerrung vorliegen würde.
Der Streit drehte sich um die Legitimität der finanziellen Unterstützung, die die Europäische Kommission Air France-KLM gewährt hatte. Das Europäische Gericht kam zu dem Urteil, dass die Kommission in ihrer Genehmigungsentscheidung gegen getroffene Vereinbarungen verstoßen habe, sodass ein Teil der Hilfen zu Unrecht bei KLM gelandet sei.
Die Unterstützung, die eine erhebliche Kreditgarantie und ein Aktionärsdarlehen umfasste, wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission in getrennten Verfahren erst für Air France und dann für Air France-KLM genehmigt, wobei andere Unternehmensteile ausgeschlossen wurden. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Hilfen nicht nur Air France, sondern auch Air France-KLM und deren niederländischer Tochtergesellschaft KLM zugutekamen.
Ryanair begrüßte das Urteil und wertet es als Sieg in ihrem Kampf gegen die Genehmigung der Corona-Rettung für Air France-KLM. Sowohl die irische Fluggesellschaft als auch Malta hatten geltend gemacht, dass die Hilfsmaßnahmen eine Wettbewerbsverzerrung förderten. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Luftfahrtbranche und die Art und Weise haben, wie finanzielle Hilfen in Krisensituationen innerhalb der Europäischen Union vergeben und verteilt werden.
Die Europäische Kommission muss nun überdenken, wie sie Luftfahrtunternehmen in Notlagen unterstützt. Air France-KLM hat die Hilfen zurückgezahlt und prüft nun die Folgen, wobei eine mögliche Berufung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erwogen wird.
Das Gericht, informell bekannt als Europäisches Gericht, ist ein konstituierendes Gericht des Gerichtshofs der Europäischen Union. Es befasst sich mit Verfahren und Beschwerden, die von Einzelpersonen und EU-Staaten gegen die Europäische Union eingereicht werden, wobei bestimmte Fälle dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten bleiben.

