Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament nach dem Ergebnis der Europawahlen im Mai den katalanischen Politiker Oriol Junqueras als neues Mitglied des Europäischen Parlaments hätte zulassen können. Der wichtigste juristische Berater des Gerichts weist darauf hin, dass ausschließlich die Wähler darüber entscheiden, ob jemand gewählt wird oder nicht. Und dass das Europäische Parlament über seine eigenen Verfahrensweisen bestimmt.
Junqueras ist einer der Anführer der katalanischen Abspaltungsbewegung, die zuvor in Katalonien ein Unabhängigkeitsreferendum organisiert hatte und die Provinz von Spanien abgetrennt hatte. Madrid lehnt diesen Anspruch ab und erklärt, dass die katalanischen Nationalisten verfassungswidrig handeln.
Junqueras, der gewählt wurde, durfte Spanien zufolge das Gefängnis nicht verlassen, um in Madrid einen nationalen Eid abzulegen. Deshalb hatte Madrid ihn auch nicht auf die Liste der gewählten spanischen Europaabgeordneten gesetzt, und er konnte daher seinen Sitz in Straßburg nicht einnehmen. Doch nur der Wähler bestimmt, ob jemand Europaabgeordneter wird, nicht der Mitgliedstaat, sagt der Generalanwalt des Europäischen Gerichts nun.
Auch der bereits nach Belgien geflohene Ex-Ministerpräsident Carles Puigdemont und der katalanische Minister Toni Comin, die beide gewählt wurden, legten den von Madrid geforderten Eid nicht ab. Wenn sie nach Madrid geflogen wären, wären sie bei der Ankunft sofort festgenommen worden. Deshalb sitzen auch sie (noch?) nicht im Parlament.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs gibt Junqueras nun zumindest Recht. Die Sitznahme im Parlament darf nicht von der Erfüllung einer späteren Formalität, wie der Ablegung eines Eides, abhängig gemacht werden. Nach Ansicht des höchsten Beraters des Gerichts muss das Parlament selbst über die Vorrechte und Immunität eines seiner Mitglieder entscheiden.
Das Gericht folgt in der Regel der rechtlichen Einschätzung des Generalanwalts, wenn auch nicht immer. Das Gericht erkennt jedoch an, dass Junqueras inzwischen (nach den Wahlen!) verurteilt wurde und neben einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren auch das Bürgerrecht für diesen Zeitraum entzogen bekommen hat. Daher gilt seine Immunität derzeit nicht mehr.
Der Generalanwalt äußerte sich nur zur Junqueras-Frage, nicht zu den Fällen, die Puigdemont und Comin angestrengt haben. Das Gericht hat zuvor entschieden, dass die Mitgliedstaaten für die Organisation der Europawahlen in ihrem Land verantwortlich sind, nicht aber für das Gesamtergebnis.
Spanien durfte gemäß dem Gutachten zwar einen nationalen Eid von den Politikern verlangen, doch es stellt auch fest, dass das Parlament nicht verpflichtet werden konnte, Puigdemont und Comin aufzunehmen. Darüber entscheidet das Parlament selbst. Gegen diese Ablehnung haben sie Berufung eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.
Das Gutachten des Generalanwalts wird von vielen Befürwortern der katalanischen Autonomie als erster juristischer Erfolg in ihrem Kampf um die noch unbesetzten katalanischen Sitze im Europäischen Parlament gewertet. Andere weisen darauf hin, dass das Gericht auch von der Einschätzung abweichen kann.

