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EuGH: Polen diskriminiert bei der Entlassung ‚schwieriger Richter‘

Iede de VriesIede de Vries
Panoramablick auf das Kirchberg-Plateau in Luxemburg – Europäische Investitionsbank (EIB) und Gerichtshof

Polen ist vom Europäischen Gerichtshof wegen Diskriminierung verurteilt worden. Die polnische Regierung hatte versucht, ‚schwierige Richter‘ durch vorzeitigen Ruhestand loszuwerden.

Nach einem umstrittenen polnischen Gesetz müssen weibliche Richterinnen und Staatsanwältinnen mit 60 Jahren in den Ruhestand treten, während Männer mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen. Der Europäische Gerichtshof erklärt, dass das Gesetz gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt.

Die Europäische Kommission hat bereits zuvor Verfahren gegen die Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz in Polen eingeleitet. Im Juni hatte die EU vor dem Luxemburger Gerichtshof bereits in einem anderen Fall eines unrechtmäßigen polnischen Gesetzes Recht bekommen. Die Europäische Kommission spricht in einer Stellungnahme von einem wichtigen Urteil für die Unabhängigkeit der Justiz in Polen.

Mit Spannung wird inzwischen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 19. November erwartet. Dann wird über ein neues Gesetz der polnischen Regierung geurteilt, wonach Richter bestraft werden können, wenn sie politisch ‚falsche‘ Urteile fällen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission stellt dieses neue Gesetz eine große Gefahr für die Unabhängigkeit des polnischen Rechtsstaats dar.

Neben den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof läuft auch ein sogenanntes Artikel-7-Verfahren gegen Polen. Dieses Verfahren kann letztlich dazu führen, dass das Land sein Stimmrecht verliert. Dafür ist jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten erforderlich.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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