Dem EuGH in Luxemburg zufolge hat Deutschland es versäumt, geeignete Schutzmaßnahmen für verschiedene Natura 2000-Gebiete zu ergreifen. Nach jahrelangen Verfahren und Warnungen drohen nun europäische Strafen.
Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die derzeitigen deutschen Bemühungen unzureichend sind, um die gefährdeten Lebensräume und Arten zu schützen. Dies betrifft unter anderem die bayerischen Naturschutzgebiete, gilt aber auch für andere Regionen.
Teil des zugrundeliegenden Problems ist, dass Teile der Natur- und Landschaftspolitik in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen, während die Bundesregierung in Berlin von Brüssel zur Verantwortung gezogen wird. Ähnliches war bereits bei deutschen Verstößen gegen die europäische Nitratrichtlinie und die deutsche Düngemittelpolitik der Fall.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von EU-Naturschutzgesetzen. Das Gericht urteilte, dass Deutschland und Bayern ihren Verpflichtungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität in Schutzgebieten nicht nachgekommen sind.
Dieses rechtsverbindliche Urteil wird voraussichtlich zu einer Überarbeitung der Naturschutzpolitik in Deutschland führen. Zudem muss Berlin mehr für den Erhalt der natürlichen Ressourcen des Landes tun.
Einem der Gebiete, die besondere Aufmerksamkeit erhalten, ist das Fichtelgebirge in Bayern. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV), eine Naturschutzorganisation, betonte, dass auch der Freistaat Bayern beim Schutz von Lebensräumen in FFH-Gebieten Mängel gezeigt hat. Das Gericht verlangt nun, dass Deutschland und Bayern unverzüglich zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Als Reaktion auf das Urteil hat die deutsche Bundesregierung angekündigt, die Entscheidung ernst zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um den EU-Naturschutzrichtlinien gerecht zu werden.
Es wird erwartet, dass nun verstärkt daran gearbeitet wird, die bedrohten Lebensräume und Arten in Schutzgebieten zu bewahren und wiederherzustellen, um die Biodiversität für zukünftige Generationen zu erhalten.

