Europäische Kommission leitet erneut Vertragsverletzungsverfahren ein

Die Europäische Kommission hat in drei Fällen offiziell neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande und sieben weitere EU-Länder eingeleitet. Diesmal wurde als erster Schritt des EU-Verletzungsverfahrens ein Aufforderungsschreiben an Österreich, die Tschechische Republik, Kroatien, Frankreich, Ungarn, Malta, die Niederlande und Polen gesendet. 

Diese acht Länder sollen eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 zur Zulassung ausländischer Saisonarbeiter immer noch nicht ordnungsgemäß in ihre nationalen Gesetze übernommen haben. Hierzu wurden übrigens erst letzte Woche in Brüssel neue Vereinbarungen getroffen.

Im April hatte das Komitee diesbezüglich bereits Warnschreiben an zehn weitere EU-Länder verschickt. Die Niederlande und die sieben anderen Länder haben nun zwei Monate Zeit, Maßnahmen zu ergreifen. Wenn dies fehlschlägt, kann das Vertragsverletzungsverfahren mit der nächsten Stufe fortfahren: einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, einer formellen Aufforderung zur Einhaltung des EU-Gesetzes. 

Der Fall kann dann an den Gerichtshof verwiesen werden, wo den Mitgliedstaaten möglicherweise eine Geldstrafe auferlegt wird. 

Brüssel leitet vierteljährlich Dutzende solcher Verfahren ein: Es handelt sich dabei um ein formelles Verfahren, um die Kontrolle über die Einführung europäischer Gesetze und Vorschriften zu behalten. Die überwiegende Mehrheit der Vertragsverletzungsfälle wird in offiziellen Konsultationen beigelegt oder manchmal durch eine geringfügige Textanpassung ergänzt. Allenfalls in wenigen Fällen wird tatsächlich ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Dieses Mal wurden auch die Niederlande auf die fehlerhafte Umsetzung der Abfallrichtlinie zur Wiederverwendung und Sammlung sowie der Richtlinie zum Gütertransport in gemieteten Kleinlastkraftwagen angesprochen. Andere Länder wurden wegen angeblicher oder sonstiger Mängel kontaktiert.