Diese acht Länder hätten eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 zur Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte noch immer nicht ordnungsgemäß in ihr nationales Recht umgesetzt. Übrigens wurden darüber erst letzte Woche in Brüssel neue Vereinbarungen getroffen.
Im April hatte die Kommission zu diesem Thema bereits Mahnschreiben an zehn andere EU-Länder geschickt. Niederlande und die sieben weiteren Länder haben nun zwei Monate Zeit, Maßnahmen zu ergreifen. Falls dies nicht gelingt, kann das Vertragsverletzungsverfahren in die nächste Phase übergehen: eine begründete Stellungnahme, ein formelles Ersuchen, dem EU-Recht nachzukommen.
Der Fall kann anschließend dem Gerichtshof vorgelegt werden, wobei die Mitgliedstaaten mit Geldbußen rechnen müssen.
Brüssel leitet jedes Quartal dutzende solcher Verfahren ein: Es handelt sich um ihr formelles Verfahren, um die Umsetzung europäischer Gesetze und Regeln zu kontrollieren. Die weitaus meisten Vertragsverletzungsverfahren werden in behördlichen Verhandlungen beigelegt oder gelegentlich mit kleineren textlichen Anpassungen ergänzt. Nur in wenigen Fällen wird tatsächlich ein gerichtliches Verfahren eingeleitet.
Die Niederlande wurden diesmal auch auf die Weise angesprochen, wie die Abfallrichtlinie bezüglich Wiederverwendung und Sammlung nicht korrekt umgesetzt sein soll, ebenso wie die Richtlinie zum Gütertransport in gemieteten kleinen Lieferwagen. Andere Länder wurden zu anderen, teils vermeintlichen Mängeln angeschrieben.

