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Keine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung auf Milchpackungen in Frankreich für „französische Milch“

Iede de VriesIede de Vries

Frankreich darf nicht länger fordern, dass auf Milchverpackungen angegeben wird, dass die Milch aus Frankreich stammt. Nach Ansicht des höchsten französischen Gerichts war eine solche Verordnung rechtswidrig, da kein Zusammenhang zwischen der Herkunft und der Eigenschaft des Produkts besteht. Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dies bereits früher bestätigt.

Im Jahr 2017 startete die französische Regierung – auf dringenden Wunsch der französischen Bauern – ein zweijähriges Pilotprojekt zur Herkunftskennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel.

Dieses Pilotprojekt wurde 2019 verlängert, trotz Protesten der Rechtsabteilung der EU. Nach einem Einspruch des französischen Molkereiunternehmens Lactalis wegen „Marktstörung“ wurde diese französische Kennzeichnungspflicht nun aufgehoben.

Französische Bauern äußerten scharfe Kritik an der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts. Der französische Bauernverband (FNSEA), die Organisation junger Bauern (JA) und der Verband der Milchproduzenten (FNPL) sprechen von einem „inakzeptablen Rückschritt“.

Die Europäische Kommission plant, die europäischen Herkunftskennzeichnungen für bestehende Lebensmittelprodukte (frisches Fleisch, Obst und Gemüse) auf neue Produktkategorien (einschließlich Milch) im Rahmen ihrer „Farm to Fork“-Strategie auszuweiten.

Brüssel führt derzeit eine Machbarkeitsstudie zu einem Label durch, das nicht nach einzelnen Ländern unterscheidet, sondern zwischen „EU“ und „Nicht-EU“. Einige EU-Länder sind gegen „nationale“ Herkunftskennzeichnungen, wenn diese nur dazu verwendet werden, „einheimische Lebensmittel“ zu begünstigen und ausländische Exporte auszuschließen.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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