Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt einen wichtigen Wendepunkt in der Diskussion um sogenannte „Goldene Pässe“ dar. Trotz Kritik der Europäischen Kommission und Bedenken hinsichtlich Sicherheitsrisiken, Steuerhinterziehung und Korruption hält Malta an seinem Programm für wohlhabende Nicht-EU-Bürger fest, die in das Land investieren möchten.
Malta hat damit 2013 begonnen. Das Land hat mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro damit eingenommen. Während andere Länder wie Zypern und Bulgarien unter dem Druck der EU ihre komplizierten Regelungen eingestellt haben, bleibt Malta in seiner Entscheidung, weiterzumachen, standhaft. Es besteht die Möglichkeit, dass andere Länder mit diesem aktuellen Urteil ebenfalls wieder einsteigen.
Die Europäische Kommission hatte Malta verklagt, weil – so Brüssel – Bedenken bestehen, dass dieses System nicht mit den EU-Werten vereinbar ist. Es gab auch Befürchtungen über mögliche Gefahren, wie das Risiko, dass kriminelle Organisationen das Programm für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung missbrauchen könnten.
In den vergangenen Jahren gerieten Behörden und Politiker in Malta mehrfach wegen des zunehmenden Einflusses von Kriminellen auf die Landesregierung in die Kritik. Enthüllungen, dass sogar Premierminister und Minister bestochen wurden, führten am 16. Oktober 2017 zu einem Mordanschlag auf die Journalistin Daphne Caruana Galizia.
Da der EuGH bestätigt hat, dass das fundamentale Staatsbürgerschaftsrecht eine nationale Zuständigkeit ist, könnten Länder, die ihre Programme zuvor unter Druck der EU eingestellt hatten, wie Zypern, nun möglicherweise eine Wiedereinführung dieser Regelungen erwägen.

