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Menschenrechtsgerichtshof: Regierung, die nichts gegen Klimaschäden unternimmt, ist strafbar

Iede de VriesIede de Vries
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Regierungen, die zu wenig gegen den Klimawandel unternehmen, das EU-Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzen. Das höchste europäische Gericht gab damit einer Gruppe älterer Schweizer Recht, wies jedoch aus juristisch-technischen Gründen ähnliche Klagen portugiesischer Jugendlicher und eines französischen Bürgermeisters ab.
Afbeelding voor artikel: Mensenrechtenhof: overheid die niks doet tegen klimaatschade is strafbaar

Das Urteil über Klimaschäden durch Nachlässigkeit der Regierung wird als logische Fortsetzung früherer Urteile in Umweltfragen gesehen und gilt nun als eine „historische“ Grundlage in Bezug auf die Klimakrise, sagen Beobachter.

Der Fall wurde von einem Verein älterer Schweizer Senioren eingereicht, die besorgt über die Auswirkungen der Erderwärmung auf ihre Gesundheit sind und behaupten, dass die Schweizer Regierung nicht ausreichend handelt. Sie argumentierten, dass die Politik ihrer Regierung „offensichtlich unzureichend“ sei, um die Erderwärmung unter dem im Pariser Abkommen festgelegten Grenzwert von 1,5 Grad Celsius zu halten. 

Das Gericht in Luxemburg befand, dass der Schweizer Bundesstaat seine Verpflichtungen aus dem Klimaübereinkommen nicht erfüllt hat. Das Urteil weist große Ähnlichkeiten mit zwei früheren Urteilen niederländischer Richter auf. Dabei wurden der niederländische Staat und der Ölkonzern Shell nach Klagen von Umweltorganisationen verurteilt, weil sie nicht ausreichend gegen den Ausstoß von Treibhausgasen vorgegangen sind.

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Eine ähnliche Klage portugiesischer Jugendlicher wurde vom EGMR abgewiesen. Ihr Fall richtete sich nicht nur gegen Portugal, sondern gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Großbritannien und Russland. Die geographische Streuung machte ihre Klage unzulässig. Der EGMR urteilte, dass es im Übereinkommen keine Grundlage für die von den Klägern angestrebte „extraterritoriale Gerichtsbarkeit“ gebe.

Ein dritter Fall wurde vom ehemaligen Bürgermeister der französischen Stadt Grande-Synthe, Damien Careme, eingereicht. Er klagt über die „Mängel“ der französischen Regierung, durch die seine Stadt durch den steigenden Meeresspiegel gefährdet sei. Die Richter lehnten jedoch seinen „Opferstatus“ ab, da er nicht mehr in Frankreich lebt – weil er als Mitglied des Europäischen Parlaments nach Brüssel gezogen ist.

Hinweis: Die Überschrift dieses Artikels wurde angepasst, um zu verdeutlichen, dass es sich nicht um ein Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg handelt, sondern um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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