Polen, Ungarn und Tschechien sind verpflichtet, Asylsuchende aus Italien und Griechenland zu übernehmen. Das urteilt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in einem Verfahren, das die Europäische Kommission gegen die drei Länder angestrengt hat. Die Stellungnahme des Generalanwalts wird vom Gerichtshof in der Regel übernommen.
Im Jahr 2017 hatte die Europäische Kommission ein Rechtsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien wegen ihrer Weigerung begonnen, an der Umsiedlung von Asylsuchenden mitzuwirken. Die EU-Länder hatten diese Vereinbarung 2015 getroffen, um Italien und Griechenland zu entlasten. Ein Sprecher der Europäischen Kommission möchte erst Stellung zu dem Fall nehmen, wenn das Gerichtshof endgültig entschieden hat, sagte er.
Der Gerichtshof hat 2017 bereits einen Antrag Ungarns und Slowakeis abgelehnt, das System zur Aufnahme von Asylsuchenden für nichtig zu erklären. Ungarn bringt Asylsuchende an der Grenze zu Serbien in Aufnahmezentren unter, unternimmt aber sonst nichts weiter für sie. Ungarn muss laut EU dringend für Nahrung für abgelehnte Asylsuchende in Lagern an der Grenze zu Serbien sorgen. Die Europäische Kommission will andernfalls den Europäischen Gerichtshof anrufen, schrieb Brüssel zuvor an die Orbán-Regierung.
Nach Ansicht Brüssels kommt die zwangsweise Inhaftierung der abgelehnten Asylsuchenden in den Transitlagern einer faktischen Freiheitsentziehung gleich. Ungarn ist daher nach den europäischen Vorschriften verpflichtet, sicherzustellen, dass sie zu essen erhalten. Die tägliche EU-Kommission hat Ungarn bereits im Juli um Aufklärung zu dieser Angelegenheit gebeten, doch das Land hat keine zufriedenstellenden Maßnahmen ergriffen, so die Kommission, die auf die Dringlichkeit des Falles hinweist.

